Was wird erstattet?
Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind – durch Urlaub, Krankheit oder Beruf – übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegeperson. Bis zu 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2.
Sie pflegen. Sie geben alles. Und trotzdem bleibt kaum Zeit für sich. Bis zu 3.539 € stehen Ihnen jährlich zu — wir holen sie für Sie.
[ Was ist Verhinderungspflege? ]
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat gesetzlichen Anspruch auf Entlastung – auch wenn man mal kurz nicht da ist. Der Staat übernimmt die Kosten. Die wenigsten wissen das.
Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind – durch Urlaub, Krankheit oder Beruf – übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegeperson. Bis zu 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2.
Der Antrag ist bürokratisch, die Formulare unübersichtlich und die Fristen unbekannt. Viele Familien geben auf – oder wissen gar nicht, dass ihnen das Geld zusteht. Über 60 % lassen ihren Anspruch jedes Jahr verfallen.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Einreichung bei Ihrer Pflegekasse. Sie beantworten ein paar Fragen, wir erledigen den Rest — für 30 € einmalig oder ohne Vorabkosten erst nach der Entscheidung der Kasse.
Die Pflegekassen prüfen unterschiedlich streng. Deshalb landet Ihr Antrag nicht in einer Warteschlange, sondern bei jemandem, der die Formulare der einzelnen Kassen kennt.

Wir erklären jeden Schritt
Verständlich, ohne Fachbegriffe · Antwort werktags am selben Tag
Alle Beträge pro Kalenderjahr · Pflegegrad 2–5
Alle Leistungsbausteine vergleichen
Pflegegeld (monatlich)
Wird direkt an die pflegende Person ausgezahlt – kein Antrag nötig (§ 37 SGB XI).
Obergrenze bei Angehörigen
Nicht erwerbsmäßige Ersatzpflege durch Verwandte bis 2. Grad oder Personen in häuslicher Gemeinschaft: zwei Monatspflegegelder (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen auf Nachweis hinzu.
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit 01.07.2025 ein gemeinsamer Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, frei auf beide Leistungen aufteilbar (§ 42a SGB XI).
Höchstdauer
Acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI) – unabhängig davon, wer die Ersatzpflege übernimmt.
[ Erfahrungen ]
„Ich hätte nie gedacht, dass wir das noch für die letzten zwei Jahre rückwirkend beantragen können. 4.200 € auf einen Schlag."
Markus T.
Sohn, pflegender Angehöriger
4.200 €
erstattet
„Das Formular war in 12 Minuten ausgefüllt. Eine Woche später hat die AOK den Antrag bestätigt. Hätte ich das mal früher gewusst."
Renate K.
Pflegende Ehefrau, Pflegegrad 3
3.539 €
erstattet
„Ich hatte Angst vor dem Papierkram. VARD hat wirklich alles übernommen — ich musste nur ein paar Fragen beantworten."
Sabine M.
Tochter, pflegende Angehörige
2.180 €
erstattet
Selbst beantragen bedeutet Formularchaos und unbekannte Fristen. Mit VARD kümmert sich eine Person um den gesamten Antrag — vom Ausfüllen bis zur Einreichung bei Ihrer Pflegekasse.
Vollständig digital – ohne Papier
Antrag direkt an Pflegekasse gesendet
Prüfung auf Ablehnungsgründe
Kommunikation mit der Pflegekasse
Nachverfolgung & Widerspruchsservice
Rückwirkende Anträge für 2025 und 2026
10 % bei Bewilligung – 30 € bei Ablehnung
In unter 15 Minuten fertig
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
[ So einfach geht's ]
Geführt. Geprüft. Direkt eingereicht.
[01]
Beantworten Sie unsere geführten Fragen in nur 15 Minuten – auf jedem Gerät, ohne Vorkenntnisse. Kein Papierkram.
[02]
Unser Team prüft auf Ablehnungsgründe, erstellt alle Dokumente und sendet den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse.

[03]
Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse direkt auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir erst dann 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale.
Alle Fragen und Antworten
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Beruf – kann eine Ersatzpflegeperson einspringen. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten: bis zu 1.685 € pro Jahr (vor 01.07.2025) bzw. bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget (ab 01.07.2025).
Anspruch haben Personen mit Pflegegrad 2–5, die zu Hause gepflegt werden. Bis 30.06.2025 ist außerdem eine Vorpflegezeit von 6 Monaten erforderlich. Ab 01.07.2025 entfällt diese Voraussetzung vollständig.
Unser Service ist vollständig erfolgsbasiert: Wir berechnen lediglich 10 % der von der Pflegekasse erstatteten Summe – und das erst nach Auszahlung. Wird der Antrag abgelehnt, zahlen Sie nichts.
Im Paket Einmalpreis senden wir den Antrag direkt nach der Zahlung an Ihre Pflegekasse, im Paket „Wir machen alles“ nach unserer Prüfung, meist innerhalb weniger Werktage. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Ja – aber seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Verhinderungspflege folgt. Einsätze aus 2025 müssen bis zum 31.12.2026 beantragt sein. Nachweise (Rechnungen, Quittungen) müssen vorliegen; ob sich der Antrag lohnt, zeigt Ihnen unser Rechner kostenlos.
Ab 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt. Gleichzeitig entfällt die Vorpflegezeit von 6 Monaten. Das bedeutet: mehr Budget und einfacherer Zugang für alle pflegebedürftigen Personen.
[ Jetzt handeln ]
Starten Sie jetzt — in 15 Minuten, ohne Vorabkosten. Ihr Budget verfällt am 31. Dezember.
30 € bei Ablehnung · Vollständig digital · DSGVO-konform