Pflegereform 2025 aktiv — bis zu 3.539 € jährlich. Jetzt Anspruch sichern.
Pflegereform 2025 – Gemeinsames Budget ab Juli 2025

Verhinderungspflege
ohne Vorabkosten sichern.

Sie pflegen. Sie geben alles. Und trotzdem bleibt kaum Zeit für sich. Bis zu 3.539 € stehen Ihnen jährlich zu — wir holen sie für Sie.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

„Ich hatte keine Ahnung, dass uns das Geld zusteht. VARD hat alles übernommen — zwei Wochen später war das Geld da."

— Sabine M., pflegende Tochter

Ein Anspruch, den die meisten nicht kennen.

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat gesetzlichen Anspruch auf Entlastung – auch wenn man mal kurz nicht da ist. Der Staat übernimmt die Kosten. Die wenigsten wissen das.

Was wird erstattet?

Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind – durch Urlaub, Krankheit oder Beruf – übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegeperson. Bis zu 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2.

Warum beantragen es so wenige?

Der Antrag ist bürokratisch, die Formulare unübersichtlich und die Fristen unbekannt. Viele Familien geben auf – oder wissen gar nicht, dass ihnen das Geld zusteht. Über 60 % lassen ihren Anspruch jedes Jahr verfallen.

Was macht VARD anders?

Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Einreichung bei Ihrer Pflegekasse. Sie beantworten ein paar Fragen, wir erledigen den Rest — für 30 € einmalig oder ohne Vorabkosten erst nach der Entscheidung der Kasse.

Ein Mensch, der Ihren Antrag durchbringt.

Die Pflegekassen prüfen unterschiedlich streng. Deshalb landet Ihr Antrag nicht in einer Warteschlange, sondern bei jemandem, der die Formulare der einzelnen Kassen kennt.

  • Ein fester Ansprechpartner
    Kein Callcenter, kein Bot. Sie schreiben direkt mit der Person, die Ihren Antrag bearbeitet.
  • Prüfung vor dem Einreichen
    Wir gehen den Antrag auf die typischen Ablehnungsgründe durch, bevor er die Kasse erreicht.
  • Im Original-Formular Ihrer Kasse
    Kein selbstgebauter Ausdruck — wir befüllen das Formular, das Ihre Pflegekasse erwartet.
Person erklärt etwas an einer Tafel

Wir erklären jeden Schritt

Verständlich, ohne Fachbegriffe · Antwort werktags am selben Tag

Familien, die bereits erstattet wurden.

„Ich hätte nie gedacht, dass wir das noch für die letzten zwei Jahre rückwirkend beantragen können. 4.200 € auf einen Schlag."

Markus T.

Markus T.

Sohn, pflegender Angehöriger

4.200 €

erstattet

„Das Formular war in 12 Minuten ausgefüllt. Eine Woche später hat die AOK den Antrag bestätigt. Hätte ich das mal früher gewusst."

Renate K.

Renate K.

Pflegende Ehefrau, Pflegegrad 3

3.539 €

erstattet

„Ich hatte Angst vor dem Papierkram. VARD hat wirklich alles übernommen — ich musste nur ein paar Fragen beantworten."

Sabine M.

Sabine M.

Tochter, pflegende Angehörige

2.180 €

erstattet

Warum VARD der einfachste Weg ist.

Selbst beantragen bedeutet Formularchaos und unbekannte Fristen. Mit VARD kümmert sich eine Person um den gesamten Antrag — vom Ausfüllen bis zur Einreichung bei Ihrer Pflegekasse.

SelbstSelber
ExternBerater
EmpfohlenVARD

Vollständig digital – ohne Papier

Antrag direkt an Pflegekasse gesendet

Prüfung auf Ablehnungsgründe

Kommunikation mit der Pflegekasse

Nachverfolgung & Widerspruchsservice

Rückwirkende Anträge für 2025 und 2026

10 % bei Bewilligung – 30 € bei Ablehnung

In unter 15 Minuten fertig

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Geprüft. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Beantworten Sie unsere geführten Fragen in nur 15 Minuten – auf jedem Gerät, ohne Vorkenntnisse. Kein Papierkram.

[02]

Wir erledigen den Rest

Unser Team prüft auf Ablehnungsgründe, erstellt alle Dokumente und sendet den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse.

[03]

Geld erhalten

Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse direkt auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir erst dann 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Alle Fragen und Antworten

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Beruf – kann eine Ersatzpflegeperson einspringen. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten: bis zu 1.685 € pro Jahr (vor 01.07.2025) bzw. bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget (ab 01.07.2025).

Anspruch haben Personen mit Pflegegrad 2–5, die zu Hause gepflegt werden. Bis 30.06.2025 ist außerdem eine Vorpflegezeit von 6 Monaten erforderlich. Ab 01.07.2025 entfällt diese Voraussetzung vollständig.

Unser Service ist vollständig erfolgsbasiert: Wir berechnen lediglich 10 % der von der Pflegekasse erstatteten Summe – und das erst nach Auszahlung. Wird der Antrag abgelehnt, zahlen Sie nichts.

Im Paket Einmalpreis senden wir den Antrag direkt nach der Zahlung an Ihre Pflegekasse, im Paket „Wir machen alles“ nach unserer Prüfung, meist innerhalb weniger Werktage. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.

Ja – aber seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Verhinderungspflege folgt. Einsätze aus 2025 müssen bis zum 31.12.2026 beantragt sein. Nachweise (Rechnungen, Quittungen) müssen vorliegen; ob sich der Antrag lohnt, zeigt Ihnen unser Rechner kostenlos.

Ab 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt. Gleichzeitig entfällt die Vorpflegezeit von 6 Monaten. Das bedeutet: mehr Budget und einfacherer Zugang für alle pflegebedürftigen Personen.