Ein gemeinsamer Jahresbetrag
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 01.07.2025 einen Topf von bis zu 3.539 € im Jahr (§ 42a SGB XI). Sie entscheiden, wie Sie ihn auf beide Leistungen aufteilen — vorher waren es zwei getrennte Budgets mit eigenen Regeln.
