Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Verhinderungspflege Ihnen zusteht — Pflegegrad, Ersatzpflegeperson und Dauer wählen, sofort Höchstbetrag, Erstattung und Pflegegeld-Auswirkung sehen.
Höchstens 8 Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr — § 39 Abs. 1 SGB XI
Die Dauer begrenzt nicht den Betrag: erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zur Jahresobergrenze. Die Tage bestimmen die Kürzung des Pflegegeldes.
Ab 8 Std. = tageweise VP: das Pflegegeld wird für die Dauer der Verhinderungspflege halbiert (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Unter 8 Std. = stundenweise VP, keine Kürzung.
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zur Obergrenze (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Ohne Angabe zeigt der Rechner nur den Höchstbetrag.
"Für Pflegegrad 3 kann ich bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch Angehörige bis zu 1.198,00 € pro Jahr geltend machen (2026)."