Verhinderungsgeld
beantragen.
Auch wer pflegt, braucht mal eine Pause — für Urlaub, einen Arzttermin oder einfach zum Durchatmen. Springt dann jemand ein, zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 € im Jahr. Wir stellen den Antrag mit Ihnen.

„Ich hatte keine Ahnung, dass uns das Geld zusteht. Zwei Wochen nach dem Antrag war es da."
Was ist Verhinderungsgeld?
Ein anderes Wort für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Im Gesetz heißt sie so, im Alltag sagen viele Verhinderungsgeld, Pflegevertretung oder Ersatzpflege — gemeint ist immer dasselbe.
Wer bekommt es?
Wie lange?
Wie viel bekommen Sie?
Das hängt davon ab, wer einspringt. Drei Situationen, wie sie in Familien jeden Tag vorkommen:
Pflegegrad 3 · 14 Tage
Endlich Urlaub
bis 3.539 €
Pflegegrad 2 · 7 Tage
Selbst krank
bis 694 €
Pflegegrad 4 · stundenweise
Beruf und Termine
nach Aufwand
Obergrenze bei nahen Angehörigen
2 × Pflegegeld, zzgl. belegter Kosten
PG 2
694 €
2 × 347 €
PG 3
1.198 €
2 × 599 €
PG 4
1.600 €
2 × 800 €
PG 5
1.980 €
2 × 990 €
Das brauchen Sie.
Die meisten Familien erfüllen alles davon längst — ohne es zu wissen.
[01]
Pflegegrad 2 bis 5
[02]
Pflege zu Hause
[03]
Ein Grund für die Auszeit
[04]
Jemand springt ein
[05]
Kosten belegbar
[06]
Antrag bei der Pflegekasse
Was Sie zusätzlich bekommen.
Verhinderungsgeld nimmt Ihnen nichts weg. Diese Leistungen laufen daneben weiter:
Pflegegeld (§ 37)
Kurzzeitpflege (§ 42)
Entlastungsbetrag (§ 45b)
Pflegesachleistung (§ 36)
Was das Gesetz sagt.
Grundlage ist § 39 SGB XI. Seit der Pflegereform (PUEG) teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab dem 01.07.2025 ein gemeinsames Budget von 3.539 €, und die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.
Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gelten noch die alten, getrennten Budgets. Welche Regel für Ihren Zeitraum greift, rechnen wir im Antrag automatisch aus.
Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
- Schritt-für-Schritt Antragstool
- Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
- Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
- Zahlung per Karte, PayPal & mehr
- Keine weiteren Gebühren
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
- Vollständige Antragstellung durch uns
- Versand an Ihre Pflegekasse
- Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
- Keine Vorabkosten
- Abrechnung erst nach der Entscheidung
Häufige Fragen zum Verhinderungsgeld
Verhinderungsgeld ist ein umgangssprachlicher Begriff für Verhinderungspflege-Leistungen. Gemeint ist dieselbe gesetzliche Leistung: Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Beruf), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson.
Ab dem 01.07.2025 gilt ein kombiniertes Budget von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (Pflegereform PUEG). Dieses Budget deckt sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege ab und gilt für Versicherte ab Pflegegrad 2.
Der Antrag wird schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Benötigt werden: Antragsvordruck der Pflegekasse, Nachweis der Verhinderung der Hauptpflegeperson, Rechnung der Ersatzpflegeperson und ggf. Nachweise über Pflegegrad und Vorpflegezeit. VARD übernimmt diesen gesamten Prozess für Sie.
Ja, auch Angehörige können als Ersatzpflegeperson eingesetzt werden. Bei Verwandten 1. oder 2. Grades ist die Erstattung jedoch auf die Höhe des monatlichen Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen wie Fahrtkosten.
Es gibt keinen Unterschied – beides bezeichnet dieselbe gesetzliche Leistung nach § 39 SGB XI. 'Verhinderungsgeld' ist lediglich der im Volksmund gebräuchlichere Begriff.
Ja, ein rückwirkender Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, das auf die Verhinderungspflege folgt — 2026 also für die Jahre 2025 und 2026. Unser Formular bietet nur die Jahre an, deren Frist noch läuft.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei ganztägiger Verhinderungspflege wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt, längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Dieser Betrag wird jedoch nicht vom VP-Budget abgezogen.
Die meisten Pflegekassen entscheiden innerhalb von 4–6 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es häufig schneller. VARD überwacht den Bearbeitungsstand und hakt nach, falls keine Rückmeldung der Pflegekasse erfolgt.
Offizielle Quellen
Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
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