Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungsgeld
beantragen.

Auch wer pflegt, braucht mal eine Pause — für Urlaub, einen Arzttermin oder einfach zum Durchatmen. Springt dann jemand ein, zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 € im Jahr. Wir stellen den Antrag mit Ihnen.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt
„Ich hatte keine Ahnung, dass uns das Geld zusteht. Zwei Wochen nach dem Antrag war es da."
— Sabine M., pflegende Tochter

Was ist Verhinderungsgeld?

Ein anderes Wort für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Im Gesetz heißt sie so, im Alltag sagen viele Verhinderungsgeld, Pflegevertretung oder Ersatzpflege — gemeint ist immer dasselbe.

Was wird bezahlt?

Die Kosten der Person, die für Sie einspringt — ob Tochter, Nachbarin oder Pflegedienst. Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.

Wer bekommt es?

Alle, die jemanden mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause pflegen. Eine Wartezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.

Wie lange?

Bis zu 56 Tage im Jahr, stundenweise oder tageweise. Für 2025 und 2026 lässt es sich auch rückwirkend beantragen.

Wie viel bekommen Sie?

Das hängt davon ab, wer einspringt. Drei Situationen, wie sie in Familien jeden Tag vorkommen:

Pflegegrad 3 · 14 Tage

Endlich Urlaub

bis 3.539 €

Ein Pflegedienst übernimmt, während Sie zwei Wochen verreisen. Das volle Jahresbudget steht zur Verfügung.

Pflegegrad 2 · 7 Tage

Selbst krank

bis 694 €

Die Tochter springt ein. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten.

Pflegegrad 4 · stundenweise

Beruf und Termine

nach Aufwand

Ein Dienst kommt an einzelnen Tagen für ein paar Stunden. Erstattet wird, was er berechnet — bis zur Budgetgrenze.

Obergrenze bei nahen Angehörigen

2 × Pflegegeld, zzgl. belegter Kosten

PG 2

694 €

2 × 347 €

PG 3

1.198 €

2 × 599 €

PG 4

1.600 €

2 × 800 €

PG 5

1.980 €

2 × 990 €

Das brauchen Sie.

Die meisten Familien erfüllen alles davon längst — ohne es zu wissen.

[01]

Pflegegrad 2 bis 5

Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 ist ausgeschlossen.

[02]

Pflege zu Hause

Sie pflegen im häuslichen Umfeld. Eine Vorpflegezeit gibt es seit dem 01.07.2025 nicht mehr.

[03]

Ein Grund für die Auszeit

Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf oder ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

[04]

Jemand springt ein

Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ein Pflegedienst übernehmen, solange Sie verhindert sind.

[05]

Kosten belegbar

Rechnung des Dienstes oder Quittung der Ersatzperson. Bei Angehörigen zählen auch Fahrtkosten und Verdienstausfall.

[06]

Antrag bei der Pflegekasse

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben. Genau das erledigen wir mit Ihnen in 15 Minuten.

Was Sie zusätzlich bekommen.

Verhinderungsgeld nimmt Ihnen nichts weg. Diese Leistungen laufen daneben weiter:

Pflegegeld (§ 37)

Läuft bei stundenweiser Verhinderung voll weiter. Bei ganzen Tagen wird es zur Hälfte weitergezahlt — ohne Ihr Budget zu schmälern.

Kurzzeitpflege (§ 42)

Teilt sich seit Juli 2025 das Jahresbudget von 3.539 € mit der Verhinderungspflege. Sie entscheiden, wie Sie es aufteilen.

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 € im Monat, getrennt vom Budget. Beides lässt sich parallel nutzen.

Pflegesachleistung (§ 36)

Springt ein Pflegedienst ein, rechnet er die Ersatzpflege über das Verhinderungspflege-Budget ab.

Was das Gesetz sagt.

Grundlage ist § 39 SGB XI. Seit der Pflegereform (PUEG) teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab dem 01.07.2025 ein gemeinsames Budget von 3.539 €, und die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gelten noch die alten, getrennten Budgets. Welche Regel für Ihren Zeitraum greift, rechnen wir im Antrag automatisch aus.

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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

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Häufige Fragen zum Verhinderungsgeld

Verhinderungsgeld ist ein umgangssprachlicher Begriff für Verhinderungspflege-Leistungen. Gemeint ist dieselbe gesetzliche Leistung: Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Beruf), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson.

Ab dem 01.07.2025 gilt ein kombiniertes Budget von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (Pflegereform PUEG). Dieses Budget deckt sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege ab und gilt für Versicherte ab Pflegegrad 2.

Der Antrag wird schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Benötigt werden: Antragsvordruck der Pflegekasse, Nachweis der Verhinderung der Hauptpflegeperson, Rechnung der Ersatzpflegeperson und ggf. Nachweise über Pflegegrad und Vorpflegezeit. VARD übernimmt diesen gesamten Prozess für Sie.

Ja, auch Angehörige können als Ersatzpflegeperson eingesetzt werden. Bei Verwandten 1. oder 2. Grades ist die Erstattung jedoch auf die Höhe des monatlichen Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen wie Fahrtkosten.

Es gibt keinen Unterschied – beides bezeichnet dieselbe gesetzliche Leistung nach § 39 SGB XI. 'Verhinderungsgeld' ist lediglich der im Volksmund gebräuchlichere Begriff.

Ja, ein rückwirkender Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, das auf die Verhinderungspflege folgt — 2026 also für die Jahre 2025 und 2026. Unser Formular bietet nur die Jahre an, deren Frist noch läuft.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei ganztägiger Verhinderungspflege wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt, längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Dieser Betrag wird jedoch nicht vom VP-Budget abgezogen.

Die meisten Pflegekassen entscheiden innerhalb von 4–6 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es häufig schneller. VARD überwacht den Bearbeitungsstand und hakt nach, falls keine Rückmeldung der Pflegekasse erfolgt.

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Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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