Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit – und gleichzeitig ein volles Verhinderungspflege-Budget von bis zu 3.539 € pro Jahr. VARD hilft Ihnen, diesen Anspruch ohne Bürokratie geltend zu machen. Nur 10 % Servicegebühr bei Erfolg.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539,00 €

Monatliches Pflegegeld

800,00 € / Monat

Obergrenze für Angehörige

1.600,00 €

Max. Pflegedauer

56 Tage / Jahr

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Pflegegrad 4 kennzeichnet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Sinne des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Pflegebedürftige mit PG 4 sind in nahezu allen Lebensbereichen auf umfangreiche Unterstützung angewiesen: Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Orientierung und soziale Teilhabe sind erheblich eingeschränkt. Viele benötigen während der Nacht Betreuung oder mehrfach tägliche Pflege rund um die Uhr.

Die pflegenden Angehörigen bei Pflegegrad 4 stehen unter außerordentlichem Druck. Sie übernehmen oft mehr als 60 Stunden Pflege pro Woche, sind nachts erreichbar und haben kaum persönliche Auszeiten. Das Erschöpfungsrisiko ist hoch: Studien zeigen, dass pflegende Angehörige in intensiven Pflegesituationen ein deutlich erhöhtes Risiko für Depression, Burnout und eigene körperliche Erkrankungen haben.

Verhinderungspflege ist in dieser Situation keine Selbstverständlichkeit – sie ist ein gesetzlich verankerter Anspruch nach § 39 SGB XI. Ab dem 01.07.2025 stehen Familien mit PG 4 bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung, das flexibel für häusliche Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Die frühere Aufteilung in zwei getrennte Töpfe (VP: 1.685 €, KZP: 1.854 €) entfällt – stattdessen ein gemeinsames Budget für maximale Flexibilität.

Das monatliche Pflegegeld bei PG 4 beträgt 800 €. Daraus ergibt sich eine Angehörigen-Obergrenze von 1.600 € (2 × 800 €) pro Kalenderjahr. Fahrtkosten (0,20 €/km) und tatsächlicher Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden. Bei professionellen Pflegediensten gilt diese Obergrenze nicht – hier kann das volle Budget für bis zu 56 Einsatztage genutzt werden.

Typische Nutzungsszenarien bei PG 4: zwei Wochen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung (ca. 1.500–2.000 €) plus vier Wochen häusliche Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst (ca. 1.000–1.500 €). Oder: monatlich 2–3 Tage Entlastung durch einen Pflegedienst über das Jahr verteilt, um regelmäßige Erholung zu ermöglichen. VARD hilft, die für Ihre Situation optimale Budgetaufteilung zu berechnen.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin teilweise ausgezahlt: Bei stundenweiser VP (unter 8 Stunden täglich) vollständig (800 €), bei tageweiser VP für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte (400 €). Dieser Betrag wird nicht vom VP-Budget abgezogen, sondern ist ein separater Anspruch.

Die PUEG-Reform vom 01.07.2025 hat auch die Vorpflegezeit abgeschafft. Früher musste eine Hauptpflegeperson mindestens 6 Monate lang die Pflege übernommen haben, bevor ein VP-Antrag gestellt werden konnte. Das entfällt vollständig – auch wer gerade erst mit der Pflege begonnen hat, kann sofort Verhinderungspflege beantragen.

Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht. VARD prüft automatisch, welche Regelung für Ihren spezifischen Antragszeitraum gilt, und stellt den Antrag entsprechend korrekt zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ab dem 01.07.2025 stehen Ihnen bis zu 3.539 € als gemeinsames Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Vor der Reform waren es getrennte Töpfe: VP 1.685 € und optional KZP-Transfer bis 843 €.

Bei Angehörigen gilt als Obergrenze das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes: 800 € × 2 = 1.600 €. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall können darüber hinaus erstattet werden.

Ab 01.07.2025 entfällt die Vorpflegezeit von 6 Monaten. Das Budget wächst auf 3.539 € kombiniert, die maximale Pflegezeit steigt auf 56 Tage je Kalenderjahr — für alle Ersatzpflegepersonen, auch Angehörige.

Ja – für 2025 und 2026. Voraussetzung: Sie hatten Pflegegrad 4 im betreffenden Zeitraum und können die angefallenen Kosten nachweisen (Rechnungen, Quittungen).

VARD erstellt den kompletten Antrag, prüft Ihren Anspruch, füllt die kassenspezifischen Formulare aus und kommuniziert direkt mit Ihrer Pflegekasse – bis zur Auszahlung. Sie zahlen 10 % des erstatteten Betrags, erst nach Geldeingang.

Ja. Nachbarn, Freunde oder andere Privatpersonen können als Ersatzpflegeperson tätig werden. Bei Nicht-Angehörigen gilt die volle Erstattung bis zur Budgetgrenze (nicht die reduzierte Angehörigen-Obergrenze). Wichtig: Eine Rechnung oder Quittung ist dennoch erforderlich.

Ja. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (125 € pro Monat) sind vollständig getrennt vom VP-Budget und können parallel genutzt werden. VARD informiert Sie bei der Antragstellung über alle kombinierbaren Leistungen.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung