Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr – nutzbar für bis zu 56 Tage Auszeit für die Hauptpflegeperson. VARD unterstützt Sie dabei, diesen Anspruch vollständig und rechtssicher bei Ihrer Pflegekasse geltend zu machen.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539,00 €

Monatliches Pflegegeld

599,00 € / Monat

Obergrenze für Angehörige

1.198,00 €

Max. Pflegedauer

56 Tage / Jahr

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Begutachtung nach dem NBA ergibt in mehreren Lebensbereichen – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, soziale Teilhabe – erhebliche Defizite. Pflegebedürftige mit PG 3 benötigen täglich umfangreiche Pflegeleistungen und können grundlegende Alltagshandlungen kaum noch eigenständig ausführen.

Pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3 wenden häufig 40 Stunden oder mehr pro Woche auf – mehr als eine Vollzeitstelle, zusätzlich zu eigenem Beruf, Haushalt und Familie. Die körperliche Belastung durch Umbettung, Transfers und Körperpflege ist erheblich; die psychische Belastung durch permanente Verantwortung und fehlende Auszeit kommt hinzu. Muskel-Skelett-Erkrankungen und Burnout sind bei pflegenden Angehörigen deutlich häufiger als in der Gesamtbevölkerung.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI soll genau das abfedern. Sie ermöglicht der Hauptpflegeperson eine vollständige Auszeit – sei es für Urlaub, eigene Krankheit, Familienveranstaltungen oder einfach zur Erholung. Ab dem 01.07.2025 stehen dafür bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung, nutzbar für bis zu 56 Pflegetage pro Jahr.

Das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 €. Die Angehörigen-Obergrenze liegt damit bei 1.198 € (2 × 599 €) pro Kalenderjahr. Nachgewiesene Fahrtkosten (0,20 €/km) und Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden. Bei professionellen Pflegediensten gilt diese Obergrenze nicht – hier kann das volle Budget für bis zu 56 Einsatztage ausgeschöpft werden.

Ein häufig unterschätzter Aspekt: Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege unterschiedlich behandelt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld von 599 € vollständig weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt (299,50 €), längstens für acht Wochen je Kalenderjahr. Dieser Halbierungsbetrag wird nicht vom VP-Budget abgezogen, sondern zusätzlich gewährt.

Für eine vierköpfige Pflegefamilie mit PG-3-Angehörigem ergibt das Budget von 3.539 € beispielsweise folgende Möglichkeiten: drei Wochen Urlaubsvertretung durch einen ambulanten Pflegedienst (ca. 60–80 € pro Tag), oder ein Mix aus 20 Tagen Angehörigenpflege (bis 1.198 €) und 20 Tagen professionellem Dienst (ca. 1.400–1.600 €), oder eine 4-wöchige Kurzzeitpflege im Pflegeheim (ca. 1.800–2.500 €) kombiniert mit häuslicher VP für den Rest.

Seit der PUEG-Reform entfällt die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten. Wer also neu einen Pflegegrad 3 erhalten hat, kann sofort Verhinderungspflege beantragen. Rückwirkend sind Anträge für 2025 und 2026 möglich – für Zeiträume vor dem 01.07.2025 nach dem alten Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, KZP-Transfer: bis 843 €).

VARD übernimmt die vollständige Antragstellung für Pflegegrad-3-Familien: Wir prüfen den genauen Anspruch, berechnen das optimale Budget und stellen den Antrag kassenspezifisch zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ab dem 01.07.2025 stehen Ihnen bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung. Vor der Reform betrug der VP-Topf 1.685 € – mit optionalem KZP-Transfer bis zu 2.528 €.

Die Obergrenze für Angehörige berechnet sich aus dem 2-fachen monatlichen Pflegegeld (ab 01.07.2025): 599 € × 2 = 1.198 €. Nachgewiesene Fahrtkosten (0,20 €/km) und Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld von 599 € ungekürzt weitergezahlt. Bei tageweiser VP wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt (299,50 €).

Ja. Bei professionellen Ersatzpflegekräften gilt das gesamte Budget von bis zu 3.539 € (ab 01.07.2025) ohne die Angehörigen-Obergrenze. Pflegedienste können außerdem bis zu 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.

VARD sendet Ihren unterschriebenen Antrag an Ihre Pflegekasse — im Paket Einmalpreis direkt nach der Zahlung. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.

Seit dem 01.07.2025 gilt eine Höchstdauer von 56 Tagen (8 Wochen) je Kalenderjahr — für Pflegedienste wie für Angehörige. Sie können die Tage am Stück, aufgeteilt oder flexibel über das Jahr nutzen.

Ja. Krankheit der Hauptpflegeperson ist ein anerkannter Verhinderungsfall. Sie benötigen eine ärztliche AU-Bescheinigung als Nachweis. VARD hilft, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen und den Antrag lückenlos einzureichen.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung