Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539,00 €
Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr – nutzbar für bis zu 56 Tage Auszeit für die Hauptpflegeperson. VARD unterstützt Sie dabei, diesen Anspruch vollständig und rechtssicher bei Ihrer Pflegekasse geltend zu machen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539,00 €
Monatliches Pflegegeld
599,00 € / Monat
Obergrenze für Angehörige
1.198,00 €
Max. Pflegedauer
56 Tage / Jahr
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Begutachtung nach dem NBA ergibt in mehreren Lebensbereichen – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, soziale Teilhabe – erhebliche Defizite. Pflegebedürftige mit PG 3 benötigen täglich umfangreiche Pflegeleistungen und können grundlegende Alltagshandlungen kaum noch eigenständig ausführen.
Pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3 wenden häufig 40 Stunden oder mehr pro Woche auf – mehr als eine Vollzeitstelle, zusätzlich zu eigenem Beruf, Haushalt und Familie. Die körperliche Belastung durch Umbettung, Transfers und Körperpflege ist erheblich; die psychische Belastung durch permanente Verantwortung und fehlende Auszeit kommt hinzu. Muskel-Skelett-Erkrankungen und Burnout sind bei pflegenden Angehörigen deutlich häufiger als in der Gesamtbevölkerung.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI soll genau das abfedern. Sie ermöglicht der Hauptpflegeperson eine vollständige Auszeit – sei es für Urlaub, eigene Krankheit, Familienveranstaltungen oder einfach zur Erholung. Ab dem 01.07.2025 stehen dafür bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung, nutzbar für bis zu 56 Pflegetage pro Jahr.
Das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 €. Die Angehörigen-Obergrenze liegt damit bei 1.198 € (2 × 599 €) pro Kalenderjahr. Nachgewiesene Fahrtkosten (0,20 €/km) und Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden. Bei professionellen Pflegediensten gilt diese Obergrenze nicht – hier kann das volle Budget für bis zu 56 Einsatztage ausgeschöpft werden.
Ein häufig unterschätzter Aspekt: Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege unterschiedlich behandelt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld von 599 € vollständig weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt (299,50 €), längstens für acht Wochen je Kalenderjahr. Dieser Halbierungsbetrag wird nicht vom VP-Budget abgezogen, sondern zusätzlich gewährt.
Für eine vierköpfige Pflegefamilie mit PG-3-Angehörigem ergibt das Budget von 3.539 € beispielsweise folgende Möglichkeiten: drei Wochen Urlaubsvertretung durch einen ambulanten Pflegedienst (ca. 60–80 € pro Tag), oder ein Mix aus 20 Tagen Angehörigenpflege (bis 1.198 €) und 20 Tagen professionellem Dienst (ca. 1.400–1.600 €), oder eine 4-wöchige Kurzzeitpflege im Pflegeheim (ca. 1.800–2.500 €) kombiniert mit häuslicher VP für den Rest.
Seit der PUEG-Reform entfällt die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten. Wer also neu einen Pflegegrad 3 erhalten hat, kann sofort Verhinderungspflege beantragen. Rückwirkend sind Anträge für 2025 und 2026 möglich – für Zeiträume vor dem 01.07.2025 nach dem alten Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, KZP-Transfer: bis 843 €).
VARD übernimmt die vollständige Antragstellung für Pflegegrad-3-Familien: Wir prüfen den genauen Anspruch, berechnen das optimale Budget und stellen den Antrag kassenspezifisch zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ab dem 01.07.2025 stehen Ihnen bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung. Vor der Reform betrug der VP-Topf 1.685 € – mit optionalem KZP-Transfer bis zu 2.528 €.
Die Obergrenze für Angehörige berechnet sich aus dem 2-fachen monatlichen Pflegegeld (ab 01.07.2025): 599 € × 2 = 1.198 €. Nachgewiesene Fahrtkosten (0,20 €/km) und Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld von 599 € ungekürzt weitergezahlt. Bei tageweiser VP wird es für die Dauer der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt (299,50 €).
Ja. Bei professionellen Ersatzpflegekräften gilt das gesamte Budget von bis zu 3.539 € (ab 01.07.2025) ohne die Angehörigen-Obergrenze. Pflegedienste können außerdem bis zu 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.
VARD sendet Ihren unterschriebenen Antrag an Ihre Pflegekasse — im Paket Einmalpreis direkt nach der Zahlung. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Seit dem 01.07.2025 gilt eine Höchstdauer von 56 Tagen (8 Wochen) je Kalenderjahr — für Pflegedienste wie für Angehörige. Sie können die Tage am Stück, aufgeteilt oder flexibel über das Jahr nutzen.
Ja. Krankheit der Hauptpflegeperson ist ein anerkannter Verhinderungsfall. Sie benötigen eine ärztliche AU-Bescheinigung als Nachweis. VARD hilft, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen und den Antrag lückenlos einzureichen.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag für Pflegegrad 3 startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung