Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 – dem höchsten Pflegegrad – haben pflegende Angehörige besonders viel geleistet. Umso wichtiger ist die Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € stehen Ihnen für Vertretungszeiten zu. VARD kümmert sich um den gesamten Antrag, damit Sie sich erholen können.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539,00 €

Monatliches Pflegegeld

990,00 € / Monat

Obergrenze für Angehörige

1.980,00 €

Max. Pflegedauer

56 Tage / Jahr

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
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Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem und steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Betroffen sind häufig Menschen nach schweren Schlaganfällen, mit fortgeschrittener Demenz (zum Beispiel im Endstadium der Alzheimer-Erkrankung), mit schweren neurologischen Erkrankungen wie ALS oder mit mehrfacher Schwerstbehinderung. Der Pflegeaufwand ist bei PG 5 enorm: professionelle Pflegekräfte und Angehörige sind oft rund um die Uhr gefordert.

Die Pflegepersonen bei Pflegegrad 5 befinden sich in einer der belastendsten Pflegesituationen, die es gibt. Sie schlafen häufig unvollständig, haben kaum eigene Zeit und verzichten auf soziale Kontakte, Erholung und eigene Gesundheitsvorsorge. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist in dieser Situation keine Komfortleistung, sondern eine medizinisch und sozial notwendige Maßnahme zur Prävention der Pflegeperson.

Ab dem 01.07.2025 gilt für alle Pflegebedürftigen ab PG 2, einschließlich PG 5, ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Damit können bis zu 56 Tage professionelle Ersatzpflege im Jahr finanziert werden. Bei einem durchschnittlichen Tagessatz professioneller Pflege von 70–100 € deckt das Budget zwischen 35 und 50 Volleinsatztage ab.

Das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 €. Die Angehörigen-Erstattungsobergrenze berechnet sich daraus mit 1.980 € (2 × 990 €) – dem höchsten Wert aller Pflegegrade. Wenn ein enger Angehöriger die Ersatzpflege übernimmt, ist dieser Betrag die Obergrenze der Erstattung. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall sind zusätzlich erstattungsfähig.

Professionelle Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen können dagegen das volle Budget von 3.539 € für bis zu 56 Tage nutzen. Besonders sinnvoll bei PG 5: intensive Tagesbetreuung oder stationäre Kurzzeitpflege für die Dauer der Auszeit der Hauptpflegeperson, da der hohe Pflegeaufwand bei PG 5 selten von Laien allein bewältigt werden kann.

Kombinationsstrategien bei PG 5: Das gemeinsame Budget kann für einen mehrtägigen Urlaub der Pflegeperson (stationäre Kurzzeitpflege: ca. 2.000 € für 2 Wochen) und ergänzende Einzeltage der VP über das Jahr (ca. 1.500 €) eingesetzt werden. VARD berechnet für Ihre konkrete Situation die optimale Budgetaufteilung und stellt den Antrag vollständig zusammen.

Zusätzlich zur Verhinderungspflege stehen PG-5-Familien Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI zu: 125 € pro Monat (1.500 € im Jahr) für anerkannte Betreuungsangebote. Diese Leistung ist vom VP-Budget vollständig getrennt und kann parallel beansprucht werden. VARD weist im Antragsprozess auf alle kombinierbaren Leistungen hin.

Seit dem 01.07.2025 entfällt auch bei PG 5 die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 sind für 2025 und 2026 möglich (altes Recht: VP 1.685 €, KZP-Transfer bis 843 €). VARD berechnet automatisch das jeweils geltende Recht und stellt den Antrag mit der maximal möglichen Erstattung zusammen.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Das Jahresbudget beträgt ab dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (gemeinsames Budget). Für Zeiträume vor der Reform gilt ein VP-Grundbetrag von 1.685 € mit optionalem KZP-Transfer (bis zu 843 €).

Die Obergrenze berechnet sich aus dem 2-fachen monatlichen Pflegegeld: 990 € × 2 = 1.980 €. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.

Pflegegrad 5 wird wie alle anderen Pflegegrade nach § 39 SGB XI behandelt. Die Budgethöhe und die maximale Pflegedauer sind identisch. Allerdings sind die Angehörigen-Obergrenzen aufgrund des höheren Pflegegeldes entsprechend höher.

In bestimmten Ausnahmefällen kann bei besonders schwerer Pflegesituation ein Härtefall anerkannt werden. VARD prüft bei der Antragsstellung, ob zusätzliche Ansprüche (z. B. zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI) bestehen.

VARD erstellt den Antrag vollständig digital, übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse und begleitet Sie bis zur Auszahlung. Bei Rückfragen der Kasse übernehmen wir die Kommunikation. Erst nach erfolgreicher Erstattung berechnen wir 10 %.

Zum Beispiel: bis zu 56 Tage professionelle Tagesbetreuung (bei ca. 63 € pro Tag), eine 4-wöchige Urlaubsvertretung durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus Angehörigen-Einsatz und professionellem Pflegedienst. VARD berechnet die für Ihre Situation günstigste Variante.

Ja, das gemeinsame Budget beträgt 3.539 € für beides zusammen. Sie können z. B. 1.500 € für Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) und 2.039 € für häusliche Verhinderungspflege nutzen. VARD hilft bei der optimalen Aufteilung.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung