Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539,00 €
Bei Pflegegrad 5 – dem höchsten Pflegegrad – haben pflegende Angehörige besonders viel geleistet. Umso wichtiger ist die Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € stehen Ihnen für Vertretungszeiten zu. VARD kümmert sich um den gesamten Antrag, damit Sie sich erholen können.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539,00 €
Monatliches Pflegegeld
990,00 € / Monat
Obergrenze für Angehörige
1.980,00 €
Max. Pflegedauer
56 Tage / Jahr
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem und steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Betroffen sind häufig Menschen nach schweren Schlaganfällen, mit fortgeschrittener Demenz (zum Beispiel im Endstadium der Alzheimer-Erkrankung), mit schweren neurologischen Erkrankungen wie ALS oder mit mehrfacher Schwerstbehinderung. Der Pflegeaufwand ist bei PG 5 enorm: professionelle Pflegekräfte und Angehörige sind oft rund um die Uhr gefordert.
Die Pflegepersonen bei Pflegegrad 5 befinden sich in einer der belastendsten Pflegesituationen, die es gibt. Sie schlafen häufig unvollständig, haben kaum eigene Zeit und verzichten auf soziale Kontakte, Erholung und eigene Gesundheitsvorsorge. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist in dieser Situation keine Komfortleistung, sondern eine medizinisch und sozial notwendige Maßnahme zur Prävention der Pflegeperson.
Ab dem 01.07.2025 gilt für alle Pflegebedürftigen ab PG 2, einschließlich PG 5, ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Damit können bis zu 56 Tage professionelle Ersatzpflege im Jahr finanziert werden. Bei einem durchschnittlichen Tagessatz professioneller Pflege von 70–100 € deckt das Budget zwischen 35 und 50 Volleinsatztage ab.
Das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 €. Die Angehörigen-Erstattungsobergrenze berechnet sich daraus mit 1.980 € (2 × 990 €) – dem höchsten Wert aller Pflegegrade. Wenn ein enger Angehöriger die Ersatzpflege übernimmt, ist dieser Betrag die Obergrenze der Erstattung. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall sind zusätzlich erstattungsfähig.
Professionelle Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen können dagegen das volle Budget von 3.539 € für bis zu 56 Tage nutzen. Besonders sinnvoll bei PG 5: intensive Tagesbetreuung oder stationäre Kurzzeitpflege für die Dauer der Auszeit der Hauptpflegeperson, da der hohe Pflegeaufwand bei PG 5 selten von Laien allein bewältigt werden kann.
Kombinationsstrategien bei PG 5: Das gemeinsame Budget kann für einen mehrtägigen Urlaub der Pflegeperson (stationäre Kurzzeitpflege: ca. 2.000 € für 2 Wochen) und ergänzende Einzeltage der VP über das Jahr (ca. 1.500 €) eingesetzt werden. VARD berechnet für Ihre konkrete Situation die optimale Budgetaufteilung und stellt den Antrag vollständig zusammen.
Zusätzlich zur Verhinderungspflege stehen PG-5-Familien Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI zu: 125 € pro Monat (1.500 € im Jahr) für anerkannte Betreuungsangebote. Diese Leistung ist vom VP-Budget vollständig getrennt und kann parallel beansprucht werden. VARD weist im Antragsprozess auf alle kombinierbaren Leistungen hin.
Seit dem 01.07.2025 entfällt auch bei PG 5 die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 sind für 2025 und 2026 möglich (altes Recht: VP 1.685 €, KZP-Transfer bis 843 €). VARD berechnet automatisch das jeweils geltende Recht und stellt den Antrag mit der maximal möglichen Erstattung zusammen.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Das Jahresbudget beträgt ab dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (gemeinsames Budget). Für Zeiträume vor der Reform gilt ein VP-Grundbetrag von 1.685 € mit optionalem KZP-Transfer (bis zu 843 €).
Die Obergrenze berechnet sich aus dem 2-fachen monatlichen Pflegegeld: 990 € × 2 = 1.980 €. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
Pflegegrad 5 wird wie alle anderen Pflegegrade nach § 39 SGB XI behandelt. Die Budgethöhe und die maximale Pflegedauer sind identisch. Allerdings sind die Angehörigen-Obergrenzen aufgrund des höheren Pflegegeldes entsprechend höher.
In bestimmten Ausnahmefällen kann bei besonders schwerer Pflegesituation ein Härtefall anerkannt werden. VARD prüft bei der Antragsstellung, ob zusätzliche Ansprüche (z. B. zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI) bestehen.
VARD erstellt den Antrag vollständig digital, übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse und begleitet Sie bis zur Auszahlung. Bei Rückfragen der Kasse übernehmen wir die Kommunikation. Erst nach erfolgreicher Erstattung berechnen wir 10 %.
Zum Beispiel: bis zu 56 Tage professionelle Tagesbetreuung (bei ca. 63 € pro Tag), eine 4-wöchige Urlaubsvertretung durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus Angehörigen-Einsatz und professionellem Pflegedienst. VARD berechnet die für Ihre Situation günstigste Variante.
Ja, das gemeinsame Budget beträgt 3.539 € für beides zusammen. Sie können z. B. 1.500 € für Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) und 2.039 € für häusliche Verhinderungspflege nutzen. VARD hilft bei der optimalen Aufteilung.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag für Pflegegrad 5 startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung