Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der wirtschaftsstärksten Bundesländer mit rund 11 Millionen Einwohnern. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich geregelt – auch alle Pflegekassen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, den Anspruch nach § 39 SGB XI zu erfüllen. VARD hilft Ihnen, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Ältere Frau und ihr Sohn schauen gemeinsam aufs Smartphone

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Gilt in BW für

Alle Pflegekassen

Pflegegrade

2 – 5

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Baden-Württemberg ist mit über 11 Millionen Einwohnern eines der wirtschaftsstärksten und bevölkerungsreichsten Bundesländer Deutschlands. Die Pflegeinfrastruktur ist gut ausgebaut: Die AOK Baden-Württemberg ist die größte regionale Pflegekasse, daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK classic, IKK Südwest, mhplus, Bosch BKK und viele weitere Kassen aktiv.

Für Verhinderungspflege gelten in Baden-Württemberg dieselben bundesweit einheitlichen Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Es gibt keine landesspezifischen Sonderregelungen beim VP-Budget.

Die AOK Baden-Württemberg hat als regionale Großkasse eine besondere Stellung: Sie ist nicht nur die größte, sondern auch die bei VP-Anträgen am häufigsten involvierte Pflegekasse im Land. VARD kennt die spezifischen Formulare, Ansprechpartner und Bearbeitungsprozesse der AOK Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg hat außerdem eine Besonderheit bei den Innungskrankenkassen: Die IKK Südwest ist speziell für das südwestliche Gebiet (BW und Rheinland-Pfalz) zuständig. VARD identifiziert die korrekte Pflegekasse anhand des Wohnorts des Pflegebedürftigen automatisch.

Baden-Württemberg verfügt über gut ausgebaute kommunale Pflegestützpunkte in allen Stadt- und Landkreisen. Diese bieten kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an – ergänzend zur Verhinderungspflege, nicht als Ersatz. VARD konzentriert sich auf die vollständige und erfolgreiche VP-Antragstellung.

Rückwirkende BW-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren spezifischen Antragszeitraum.

VARD übernimmt für BW-Familien die gesamte VP-Antragstellung mit kassenspezifischen Formularen, direktem Einschreibe-Versand und Nachverfolgung bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ja. § 39 SGB XI gilt bundesweit. Alle Pflegekassen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, das gesetzliche Budget zu gewähren.

AOK Baden-Württemberg, TK, BARMER, DAK, IKK classic, IKK Südwest und viele weitere gesetzliche Kassen. Alle bearbeiten Verhinderungspflege nach denselben gesetzlichen Vorgaben.

Baden-Württemberg bietet ergänzende Beratungsangebote über kommunale Pflegestützpunkte. Diese sind von der Verhinderungspflege getrennt. VARD konzentriert sich auf den Verhinderungspflege-Anspruch.

4–6 Wochen, wie bundesweit üblich. VARD begleitet Sie bis zur Auszahlung.

Ja, für 2025 und 2026. VARD prüft Ihre Situation und stellt den Antrag.

Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.

Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung