Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Bremen – die kleinste der deutschen Bundesländer mit zwei Stadtstaaten (Bremen und Bremerhaven). Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Bremer Familien, das Jahresbudget von bis zu 3.539 € vollständig zu nutzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Bremen für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Bremen ist das kleinste deutsche Bundesland und besteht aus zwei räumlich getrennten Stadtgemeinden: der Hansestadt Bremen (rund 570.000 Einwohner) und Bremerhaven (rund 113.000 Einwohner). Trotz seiner Kleinheit ist Bremen eines der bedeutenden deutschen Bundesländer mit einer starken Hafen- und Logistikwirtschaft. Die demografische Entwicklung ist typisch für städtische Strukturen: Ein wachsender Anteil älterer Menschen bei gleichzeitig guter Infrastruktur.
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist die regionale Pflegekasse mit exklusivem Fokus auf die beiden Stadtgemeinden. Daneben sind TK, BARMER, DAK, hkk (mit Sitz in Bremen und starker regionaler Präsenz), BKK firmus (ebenfalls mit Bremer Bezug) und weitere bundesweit tätige Kassen aktiv. VARD kennt alle in Bremen aktiven Pflegekassen und stellt Anträge korrekt zu.
Eine besondere Präsenz in Bremen haben die hkk und die BKK firmus – beide haben ihren Verwaltungssitz in Bremen und sind dort besonders gut vertreten. VARD kennt die spezifischen Formulare und Ansprechpartner beider Kassen und stellt Anträge direkt und korrekt zu.
Bremen hat als städtisches Bundesland eine sehr gute Dichte professioneller Pflegedienste. Das ermöglicht es Bremer Familien, das volle VP-Budget (bis zu 3.539 €) für professionelle Ersatzpflege zu nutzen, ohne auf die Angehörigen-Obergrenze begrenzt zu sein. Die Pflegestützpunkte in beiden Stadtgemeinden bieten ergänzend kostenlose Pflegeberatung an.
Für VP-Anträge in Bremen gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. VARD übernimmt die vollständige VP-Antragstellung für Bremer Familien. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die Bremer Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, § 39 SGB XI gilt für alle Pflegekassen bundesweit, auch in Bremen.
AOK Bremen/Bremerhaven, TK, BARMER, hkk und weitere.
4–6 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus.
Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Bremen startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung