Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Hessen ist ein wirtschaftsstarkes Bundesland in der Mitte Deutschlands. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich geregelt – alle hessischen Pflegekassen zahlen das volle Budget nach § 39 SGB XI. VARD hilft hessischen Familien, bis zu 3.539 € zu erhalten.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Hessen für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Hessen ist ein wirtschaftsstarkes Bundesland in der Mitte Deutschlands mit über 6 Millionen Einwohnern. Als Bundesland mit Frankfurt am Main als Wirtschaftszentrum und dem Rhein-Main-Gebiet als einer der größten Metropolregionen Europas hat Hessen eine ausgeprägte Pflegeinfrastruktur. Die AOK Hessen ist die größte regionale Pflegekasse, daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK classic und viele weitere Kassen aktiv.
Verhinderungspflege ist in Hessen wie bundesweit nach § 39 SGB XI geregelt. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Es gibt keine hessischen Sonderregelungen – alle Pflegekassen in Hessen zahlen das gesetzliche Budget.
Hessen verfügt über ein gut ausgebautes Netz von Pflegestützpunkten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten. Ergänzend gibt es landeseigene Förderprogramme für pflegende Angehörige – zum Beispiel über die Hessische Landesregierung finanzierte Beratungs- und Entlastungsangebote. Diese sind von der Verhinderungspflege vollständig getrennt.
Ein besonderer Aspekt für hessische VP-Anträge: Im städtischen Bereich (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel) sind die Pflegekosten höher als im Landesdurchschnitt. Das Jahresbudget von 3.539 € deckt im städtischen Bereich ggf. weniger Tage ab als in ländlichen Regionen. VARD hilft, die vorhandenen Mittel optimal einzusetzen.
Rückwirkende hessische VP-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum.
VARD übernimmt für hessische Familien die vollständige VP-Antragstellung: kassenspezifisch, mit direktem Einschreibe-Versand und Nachverfolgung bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die hessische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja. § 39 SGB XI gilt bundesweit ohne Ausnahmen. Alle hessischen Pflegekassen sind zur Auszahlung des gesetzlichen Budgets verpflichtet.
AOK Hessen, TK, BARMER, DAK, IKK classic und weitere. Alle nach denselben gesetzlichen Vorgaben.
4–6 Wochen. VARD verfolgt den Status und hakt nach.
Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Hessen startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung