Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die BARMER ist eine der ältesten und bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Ihre Pflegekasse bearbeitet Verhinderungspflege-Anträge zuverlässig. VARD kennt die kassenspezifischen Anforderungen der BARMER und begleitet Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der BARMER bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der BARMER.
Bei der BARMER
VARD
Die BARMER gehört zu den ältesten deutschen Krankenkassen und ist aus der Fusion mehrerer Kassen hervorgegangen, darunter die historische Barmer Ersatzkasse (gegründet 1884) und die Deutsche BKK. Mit rund 8,7 Millionen Versicherten ist sie eine der größten deutschen Pflegekassen und bietet bundesweit flächendeckenden Service ohne regionale Untergliederung.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die BARMER-Pflegekasse zuständig. Die BARMER nimmt Anträge postalisch und über ihr Portal „Meine BARMER" entgegen. VARD nutzt für maximale Rechtssicherheit den postalischen Einschreibe-Versand – insbesondere bei rückwirkenden Anträgen, wo der lückenlose Nachweis des Eingangs entscheidend sein kann.
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei BARMER-Verhinderungspflege-Anträgen sind: fehlende oder ungenaue Angaben zu Beginn und Ende des Verhinderungszeitraums (exaktes Datum und Uhrzeit bei stundenweiser Pflege), unleserliche oder unvollständige Quittungen, falscher oder fehlender Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson, und fehlende Nachweise über den Verhinderungsgrund der Hauptpflegeperson (bei Krankheit: AU-Bescheinigung). VARD prüft jeden Antrag systematisch auf diese Punkte.
Der Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson hat bei der BARMER direkte Auswirkung auf die Erstattungshöhe. Bei Angehörigen 1. oder 2. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern, Enkel) und Personen des gleichen Haushalts gilt die Obergrenze von 2 × Pflegegeld. Bei anderen Privatpersonen (Nachbarn, Freunde) gilt die volle Budgetgrenze. VARD prüft den Verwandtschaftsgrad und berechnet die korrekte Erstattungshöhe.
Die Bearbeitungszeit bei der BARMER liegt typischerweise bei 4–6 Wochen. VARD überwacht den Antragsstatus und hakt nach, wenn nach 5 Wochen keine Rückmeldung erfolgt. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Rückwirkende BARMER-Anträge sind seit dem BEEP-Gesetz nur noch bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, das auf die Verhinderungspflege folgt; über das Formular von VARD reichen Sie die Jahre 2025 und 2026 ein. Wer 2025 Verhinderungspflege bezahlt hat, ohne einen Antrag zu stellen, kann diese Kosten noch jetzt erstatten lassen – vorausgesetzt, die Belege liegen vor und der Pflegegrad war in diesem Zeitraum anerkannt.
Das Jahresbudget bei der BARMER beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren spezifischen Antragszeitraum und stellt den Antrag entsprechend zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die BARMER; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
4–6 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der BARMER, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–6 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die BARMER den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
VARD übernimmt die vollständige Antragstellung bei der BARMER: Wir füllen das Formular aus, prüfen alle Angaben und senden den Antrag direkt an Ihre BARMER-Pflegekasse. So vermeiden Sie Fehler und Rückfragen.
Sie benötigen Pflegegrad 2–5, eine häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson und – vor dem 01.07.2025 – mindestens 6 Monate Vorpflegezeit. Ab dem 01.07.2025 entfällt die Vorpflegezeit. Diese Voraussetzungen gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen inkl. BARMER.
Die BARMER entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann es länger dauern. VARD stellt sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig ist.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Voraussetzung ist, dass Sie im entsprechenden Zeitraum bei der BARMER versichert waren und Belege über die Ersatzpflege vorliegen.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der BARMER, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei BARMER startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung