Pflegekasse BARMER · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege bei der BARMER

Die BARMER ist eine der ältesten und bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Ihre Pflegekasse bearbeitet Verhinderungspflege-Anträge zuverlässig. VARD kennt die kassenspezifischen Anforderungen der BARMER und begleitet Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Antragsbearbeitung

4–6 Wochen

Adresse

Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin

Direktversand

✓ inklusive

Was bei der BARMER gilt.

Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der BARMER bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.

Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der BARMER.

Voraussetzungen und wie wir helfen.

Bei der BARMER

Das brauchen Sie

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson
  • Vorübergehende Verhinderung der Hauptpflegeperson
  • Kostennachweis für die Ersatzpflege

VARD

Das übernehmen wir

  • Vollständige BARMER-konforme Antragserstellung
  • Prüfung auf alle BARMER-spezifischen Ablehnungsgründe
  • Rückwirkende Antragstellung für 2025 und 2026 möglich
  • Erfolgsbasierte Gebühr – 10 % erst bei Erstattung

Besonderheiten bei der BARMER.

Die BARMER gehört zu den ältesten deutschen Krankenkassen und ist aus der Fusion mehrerer Kassen hervorgegangen, darunter die historische Barmer Ersatzkasse (gegründet 1884) und die Deutsche BKK. Mit rund 8,7 Millionen Versicherten ist sie eine der größten deutschen Pflegekassen und bietet bundesweit flächendeckenden Service ohne regionale Untergliederung.

Für Verhinderungspflege-Anträge ist die BARMER-Pflegekasse zuständig. Die BARMER nimmt Anträge postalisch und über ihr Portal „Meine BARMER" entgegen. VARD nutzt für maximale Rechtssicherheit den postalischen Einschreibe-Versand – insbesondere bei rückwirkenden Anträgen, wo der lückenlose Nachweis des Eingangs entscheidend sein kann.

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei BARMER-Verhinderungspflege-Anträgen sind: fehlende oder ungenaue Angaben zu Beginn und Ende des Verhinderungszeitraums (exaktes Datum und Uhrzeit bei stundenweiser Pflege), unleserliche oder unvollständige Quittungen, falscher oder fehlender Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson, und fehlende Nachweise über den Verhinderungsgrund der Hauptpflegeperson (bei Krankheit: AU-Bescheinigung). VARD prüft jeden Antrag systematisch auf diese Punkte.

Der Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson hat bei der BARMER direkte Auswirkung auf die Erstattungshöhe. Bei Angehörigen 1. oder 2. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern, Enkel) und Personen des gleichen Haushalts gilt die Obergrenze von 2 × Pflegegeld. Bei anderen Privatpersonen (Nachbarn, Freunde) gilt die volle Budgetgrenze. VARD prüft den Verwandtschaftsgrad und berechnet die korrekte Erstattungshöhe.

Die Bearbeitungszeit bei der BARMER liegt typischerweise bei 4–6 Wochen. VARD überwacht den Antragsstatus und hakt nach, wenn nach 5 Wochen keine Rückmeldung erfolgt. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Rückwirkende BARMER-Anträge sind seit dem BEEP-Gesetz nur noch bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, das auf die Verhinderungspflege folgt; über das Formular von VARD reichen Sie die Jahre 2025 und 2026 ein. Wer 2025 Verhinderungspflege bezahlt hat, ohne einen Antrag zu stellen, kann diese Kosten noch jetzt erstatten lassen – vorausgesetzt, die Belege liegen vor und der Pflegegrad war in diesem Zeitraum anerkannt.

Das Jahresbudget bei der BARMER beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren spezifischen Antragszeitraum und stellt den Antrag entsprechend zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die BARMER; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

4–6 Wochen

Typische Dauer, bis die BARMER über einen Antrag auf Verhinderungspflege entscheidet.

Häufige Ablehnungsgründe

Darauf achtet die Kasse

  • Lückenhafte Angaben zu Beginn und Ende der Verhinderungszeit
  • Fehler beim Verwandtschaftsgrad mit Auswirkung auf die Erstattungshöhe
  • Rechnungen der Ersatzpflegeperson nicht beigefügt oder unleserlich
  • Pflegegrad nicht oder falsch nachgewiesen

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an die BARMER. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Nach dem Antrag.

Liegt der Antrag bei der BARMER, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–6 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei einer Bewilligung überweist die BARMER den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Ihre Rechte gegenüber der Kasse.

§ 84 SGG

Widerspruch

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und ohne Kosten.

§ 25 SGB X

Akteneinsicht

Sie dürfen Ihre Akte bei der BARMER einsehen — hilfreich, um eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Aufsicht

Beschwerde

Bundesweite Kassen beaufsichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Kontakt zur BARMER.

Adresse

Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin

Häufige Fragen zur BARMER

VARD übernimmt die vollständige Antragstellung bei der BARMER: Wir füllen das Formular aus, prüfen alle Angaben und senden den Antrag direkt an Ihre BARMER-Pflegekasse. So vermeiden Sie Fehler und Rückfragen.

Sie benötigen Pflegegrad 2–5, eine häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson und – vor dem 01.07.2025 – mindestens 6 Monate Vorpflegezeit. Ab dem 01.07.2025 entfällt die Vorpflegezeit. Diese Voraussetzungen gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen inkl. BARMER.

Die BARMER entscheidet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann es länger dauern. VARD stellt sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig ist.

Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Voraussetzung ist, dass Sie im entsprechenden Zeitraum bei der BARMER versichert waren und Belege über die Ersatzpflege vorliegen.

Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.

Ihr Antrag an die BARMER.

In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der BARMER, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung