Pflegekasse KKH · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege bei der KKH

Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) ist eine bundesweit tätige Krankenkasse mit starkem Digitalangebot. Verhinderungspflege-Anträge bearbeitet die KKH-Pflegekasse nach § 39 SGB XI. VARD hilft KKH-Versicherten, das volle Budget zu nutzen.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Antragsbearbeitung

4–6 Wochen

Adresse

Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover

Direktversand

✓ inklusive

Was bei der KKH gilt.

Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der KKH bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.

Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der KKH.

Voraussetzungen und wie wir helfen.

Bei der KKH

Das brauchen Sie

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson
  • Verhinderung der Hauptpflegeperson (Urlaub, Krankheit etc.)
  • Nachweis der Pflegekosten durch die Ersatzpflegeperson

VARD

Das übernehmen wir

  • KKH-konformer Antrag automatisch erstellt
  • Formale und inhaltliche Prüfung aller Angaben
  • Versand direkt an die KKH-Pflegekasse in Hannover
  • 30 € einmalig oder 10 % erst nach der Entscheidung

Besonderheiten bei der KKH.

Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) ist eine bundesweit tätige Ersatzkasse mit Sitz in Hannover. Ursprünglich für kaufmännische Berufe gegründet, steht sie heute allen Versicherten offen. Mit einem starken Digitalangebot und gut bewerteten App-Services ist die KKH besonders bei jüngeren und digital affinen Versicherten beliebt.

Für Verhinderungspflege-Anträge ist die KKH-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das KKH-Online-Portal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg, um bei rückwirkenden Anträgen und Fristfragen lückenlos dokumentiert zu sein.

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei KKH-Anträgen sind: fehlende Angaben zum genauen Verhinderungszeitraum (Start- und Enddatum müssen exakt angegeben sein), Kostennachweise ohne vollständige Pflichtangaben (Datum, Betrag, Unterschrift), falscher oder fehlender Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson, und Anträge für Zeiträume, in denen der Pflegegrad noch nicht formal anerkannt war. VARD prüft alle Anträge systematisch auf diese Punkte.

Bei der KKH ist besonders darauf zu achten, dass stundenweise Verhinderungspflege und tageweise Verhinderungspflege klar getrennt ausgewiesen werden, da sie unterschiedliche Auswirkungen auf das Pflegegeld haben. Bei stundenweiser VP (unter 8 h täglich) bleibt das Pflegegeld vollständig erhalten; bei tageweiser VP nur noch 50 % für die Dauer der Verhinderungspflege. VARD berechnet diese Aufteilung automatisch und gibt sie korrekt im Antrag an.

Die Bearbeitungszeit bei der KKH liegt typischerweise bei 3–5 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus und informiert Sie, sobald die KKH eine Entscheidung mitteilt. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Rückwirkende KKH-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: Sie waren im Antragszeitraum bei der KKH versichert und haben nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege gehabt. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.

Das Jahresbudget bei der KKH beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget und erstellt alle Unterlagen vollständig. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die KKH; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

3–5 Wochen

Typische Dauer, bis die KKH über einen Antrag auf Verhinderungspflege entscheidet.

Häufige Ablehnungsgründe

Darauf achtet die Kasse

  • Fehlende Angaben zum genauen Verhinderungszeitraum
  • Kostenbelege ohne vollständige Daten (Datum, Betrag, Unterschrift)
  • Verwandtschaftsgrad nicht angegeben oder falsch klassifiziert
  • Antragstellung außerhalb der Frist (mehr als 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchs)

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an die KKH. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Nach dem Antrag.

Liegt der Antrag bei der KKH, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 3–5 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei einer Bewilligung überweist die KKH den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Ihre Rechte gegenüber der Kasse.

§ 84 SGG

Widerspruch

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und ohne Kosten.

§ 25 SGB X

Akteneinsicht

Sie dürfen Ihre Akte bei der KKH einsehen — hilfreich, um eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Aufsicht

Beschwerde

Bundesweite Kassen beaufsichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Kontakt zur KKH.

Adresse

Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover

Häufige Fragen zur KKH

Mit VARD geht das vollständig online. Sie geben Ihre Daten ein, wir erstellen den Antrag und schicken ihn direkt an Ihre KKH-Pflegekasse.

Antragsformular, Ersatzpflege-Nachweise (Rechnungen/Quittungen) und Pflegegradnachweis. VARD prüft Vollständigkeit und sendet alles gebündelt.

In der Regel 4–6 Wochen. VARD begleitet den Prozess und hakt bei Verzögerungen nach.

Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. VARD prüft Ihre Situation und stellt den Antrag fristgerecht.

Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.

Ihr Antrag an die KKH.

In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der KKH, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.

Antrag bei KKH starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung