Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die Viactiv Krankenkasse ist eine bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse. Ihre Pflegekasse bearbeitet Verhinderungspflege-Anträge nach § 39 SGB XI. VARD unterstützt Viactiv-Versicherte bei der Antragstellung.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Universitätsstr. 43, 44789 Bochum
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der Viactiv bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der Viactiv.
Bei der Viactiv
VARD
Die Viactiv Krankenkasse ist eine bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Bochum. Mit rund 500.000 Versicherten und einer sehr guten Kundenzufriedenheit ist sie eine der beliebteren mittelgroßen Kassen. Die Viactiv steht allen Versicherungspflichtigen offen und bietet attraktive Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Prävention.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die Viactiv-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das Viactiv-Kundenportal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg, um Eingang und Fristen lückenlos zu dokumentieren.
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei Viactiv-Anträgen sind: fehlende oder unvollständige Angaben zur Art der Verhinderung der Hauptpflegeperson, unzureichende Beschreibung der Ersatzpflegeperson (Name, vollständige Adresse, Beziehung zum Pflegebedürftigen), Kostennachweise nicht beigefügt oder nicht lesbar, und Antrag zu spät gestellt (Antrag außerhalb der Frist — seit 01.01.2026 nur noch bis zum Ende des Folgejahres). VARD prüft alle Anträge systematisch auf diese Schwachstellen.
Vollständige Belege sind bei der Viactiv besonders wichtig: Alle Kostennachweise müssen Name, vollständige Adresse, Datum, genauen Betrag und Unterschrift der Ersatzpflegeperson enthalten. Fehlt auch nur ein Element, führt das bei der Viactiv zu Rückfragen und Verzögerungen. VARD prüft jeden Beleg systematisch auf vollständige Angaben vor dem Versand.
Die Bearbeitungszeit bei der Viactiv liegt typischerweise bei 4–5 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus und informiert Sie über die Entscheidung der Viactiv. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Rückwirkende Viactiv-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: Viactiv-Versicherung im Antragszeitraum und nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.
Das Jahresbudget bei der Viactiv beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD erstellt alle Unterlagen vollständig und sendet sie direkt an die Viactiv-Pflegekasse in Bochum. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
4–5 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der Viactiv, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–5 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die Viactiv den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
Über VARD online: Daten eingeben, wir erstellen und senden den Antrag direkt an die Viactiv-Pflegekasse.
Antragsformular, Belege der Ersatzpflege und Pflegegradnachweis. VARD prüft alles auf Vollständigkeit.
Gesetzlich 4 Wochen, praktisch 4–6 Wochen. VARD begleitet den Prozess.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026 mit entsprechenden Belegen.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der Viactiv, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei Viactiv startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung