Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die DAK-Gesundheit gehört zu den großen bundesweiten Krankenkassen in Deutschland. Verhinderungspflege-Anträge werden von der DAK-Pflegekasse nach § 39 SGB XI bearbeitet. VARD übernimmt die Antragstellung für DAK-Versicherte und sorgt für schnelle, fehlerfreie Einreichung.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der DAK bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der DAK.
Bei der DAK
VARD
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten bundesweit tätigen Ersatzkassen Deutschlands mit rund 5,5 Millionen Versicherten und Sitz in Hamburg. Als Ersatzkasse steht die DAK allen Versicherten offen – unabhängig von Beruf oder Branche. Ihr bundesweites Filialnetz und ihr gut ausgebautes Online-Serviceangebot machen sie zu einer der zugänglichsten Pflegekassen.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die DAK-Pflegekasse zuständig. Die DAK nimmt Anträge postalisch, über ihr Online-Kundenportal und teilweise per E-Mail entgegen. VARD nutzt standardmäßig den postalischen Einschreibe-Weg, um den Eingangsnachweis lückenlos zu dokumentieren – das ist bei rückwirkenden Anträgen und Fristfragen besonders wichtig.
Der häufigste Ablehnungsgrund bei DAK-Verhinderungspflege-Anträgen: fehlende Angaben zur täglichen Pflegedauer in den Rechnungen der Ersatzpflegeperson. Die DAK-Pflegekasse erwartet, dass aus den Belegen klar hervorgeht, wie viele Stunden pro Tag die Ersatzpflege stattgefunden hat – denn davon hängt ab, ob das Pflegegeld voll oder zu 50 % weitergezahlt wird. VARD prüft alle Rechnungen auf diese kritische Anforderung.
Weitere häufige Fehler bei DAK-Anträgen: fehlender Verwandtschaftsgrad bei Angehörigen als Ersatzpflegeperson, unklare Abgrenzung des Verhinderungszeitraums (Start- und Enddatum), und die Einreichung nach dem Jahresende ohne laufende rückwirkende Antragsstrategie. VARD stellt sicher, dass alle diese Punkte korrekt im Antrag berücksichtigt sind.
Die Bearbeitungszeit bei der DAK liegt typischerweise bei 4–6 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen. VARD verfolgt den Status Ihres Antrags und kommuniziert bei Rückfragen der DAK direkt mit der Pflegekasse. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Rückwirkende DAK-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen.
Das Jahresbudget bei der DAK beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € als kombiniertes Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere 6-monatige Vorpflegezeit entfällt vollständig – ein deutlicher Vorteil für Familien, die sich gerade erst in einer Pflegesituation befinden. VARD übernimmt die vollständige Antragstellung für DAK-Versicherte. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die DAK; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
4–6 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der DAK, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–6 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die DAK den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
Über VARD: Sie füllen unser Online-Formular aus, wir erstellen den Antrag und senden ihn direkt an Ihre DAK-Pflegekasse. Kein Papierkram, keine Behördengänge.
Die DAK-Pflegekasse benötigt ausgefüllte Formulare, Nachweis der Ersatzpflegekosten (Rechnungen/Quittungen) und Angaben zur Pflegesituation. VARD listet alle Dokumente auf und prüft die Vollständigkeit.
Ja. Nach Bewilligung überweist die DAK-Pflegekasse den Betrag auf das angegebene Konto. Sie erhalten zuerst die volle Erstattung, danach berechnet VARD 10 % Servicegebühr.
Ja. Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Die Unterlagen (Rechnungen, Quittungen) müssen vorliegen. Ihren Anspruch berechnet unser Rechner kostenlos.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der DAK, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei DAK startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung