Pflegekasse TK · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege bei der TK

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine der größten deutschen Krankenkassen und bekannt für ihren digitalen Service. Auch für Verhinderungspflege-Anträge bietet die TK-Pflegekasse klare Prozesse. VARD kennt die Anforderungen der TK und übernimmt die Antragstellung für Sie – digital und vollständig.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Antragsbearbeitung

4–6 Wochen

Adresse

Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

Direktversand

✓ inklusive

Was bei der TK gilt.

Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der TK bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.

Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der TK.

Voraussetzungen und wie wir helfen.

Bei der TK

Das brauchen Sie

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Häusliche Pflege durch eine anerkannte Hauptpflegeperson
  • Vorübergehende Verhinderung der Hauptpflegeperson
  • Nachweis der Ersatzpflegekosten (Rechnungen / Quittungen)

VARD

Das übernehmen wir

  • TK-konforme Antragsstellung inkl. aller erforderlichen Formulare
  • Automatische Prüfung auf Vollständigkeit vor dem Versand
  • Unterschriebener Antrag direkt an die TK
  • 30 € einmalig oder 10 % erst nach der Entscheidung

Besonderheiten bei der TK.

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist mit rund 11 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Deutschlands. Sie ist bekannt für ihr digitales Serviceangebot, niedrige Zusatzbeiträge und umfangreiche Gesundheitsleistungen. Ihr Verwaltungssitz liegt in Hamburg; sie ist bundesweit tätig ohne regionale Untergliederung – ein Vorteil für Versicherte, die den Wohnort wechseln.

Für Verhinderungspflege-Anträge ist die TK-Pflegekasse zuständig. Die TK akzeptiert Anträge postalisch, über ihr Onlineportal „TK-App" und in einigen Fällen per gesicherter E-Mail. Dennoch empfiehlt VARD aus Rechtssicherheitsgründen den postalischen Einschreibe-Versand, der den Eingangsnachweis lückenlos dokumentiert – besonders wichtig bei rückwirkenden Anträgen.

Die TK ist bekannt für strukturierte Bearbeitungsprozesse. Die typische Bearbeitungszeit liegt bei 4–5 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen. Die häufigsten Ablehnungsgründe bei TK-Anträgen sind: unklare Abgrenzung zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege (was die Pflegegeldhalbierung beeinflusst), fehlende Nachweise über die tatsächliche Abwesenheit der Hauptpflegeperson, und Kostennachweise, die nicht alle erforderlichen Angaben enthalten (Datum, Stundenzahl, Betrag, Unterschrift).

Das TK-spezifische Formular für Verhinderungspflege unterscheidet sich in Aufbau und Feldbezeichnungen leicht von denen anderer Pflegekassen. VARD kennt die aktuell gültigen TK-Formulare und füllt diese korrekt aus. Besonders bei der Angabe des Verhinderungsgrunds (Urlaub, Krankheit, Beruf etc.) und der exakten Zeiträume sind TK-konforme Formulierungen wichtig.

Rückwirkende Anträge bei der TK sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung ist, dass Sie im Antragszeitraum bei der TK versichert waren (Versicherungswechsel prüfen) und Belege über die Ersatzpflegekosten vorlegen können. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.

Das Jahresbudget bei der TK beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum.

Die TK bietet außerdem kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an – unabhängig von VARD. Die TK-Pflegekasse ist unter 0800 285 85 85 erreichbar. VARD ergänzt dieses Angebot: Wir übernehmen die gesamte bürokratische Abwicklung des VP-Antrags und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die TK; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

4–5 Wochen

Typische Dauer, bis die TK über einen Antrag auf Verhinderungspflege entscheidet.

Häufige Ablehnungsgründe

Darauf achtet die Kasse

  • Fehlende Belege über die tatsächlich angefallenen Kosten der Ersatzpflege
  • Nicht nachgewiesene Abwesenheit der Hauptpflegeperson
  • Antragstellung nach Ablauf der Erstattungsfrist
  • Unklare Abgrenzung zwischen stundenweiser und tageweiser Pflege

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an die TK. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Nach dem Antrag.

Liegt der Antrag bei der TK, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–5 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei einer Bewilligung überweist die TK den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Ihre Rechte gegenüber der Kasse.

§ 84 SGG

Widerspruch

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und ohne Kosten.

§ 25 SGB X

Akteneinsicht

Sie dürfen Ihre Akte bei der TK einsehen — hilfreich, um eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Aufsicht

Beschwerde

Bundesweite Kassen beaufsichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Kontakt zur TK.

Adresse

Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

Häufige Fragen zur TK

VARD übernimmt die gesamte Antragstellung bei der TK für Sie: Formularausfüllung, Unterlagenprüfung und Direktversand. Sie müssen lediglich Ihre Daten in unser Formular eingeben – alles weitere erledigen wir.

Die TK-Pflegekasse benötigt das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über die Ersatzpflege (Rechnungen, Quittungen) und ggf. eine Bescheinigung der Hauptpflegeperson über ihre Abwesenheit. VARD listet alle erforderlichen Unterlagen auf.

Ja. Die TK überweist die bewilligte Summe auf das von Ihnen angegebene Konto. VARD fragt Ihre IBAN im Antragsprozess ab und gibt sie korrekt weiter.

Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Wichtig: Sie müssen im Antragszeitraum bei der TK versichert gewesen sein und nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege gehabt haben.

Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.

Ihr Antrag an die TK.

In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der TK, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.

Antrag bei TK starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung