Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine der größten deutschen Krankenkassen und bekannt für ihren digitalen Service. Auch für Verhinderungspflege-Anträge bietet die TK-Pflegekasse klare Prozesse. VARD kennt die Anforderungen der TK und übernimmt die Antragstellung für Sie – digital und vollständig.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der TK bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der TK.
Bei der TK
VARD
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist mit rund 11 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Deutschlands. Sie ist bekannt für ihr digitales Serviceangebot, niedrige Zusatzbeiträge und umfangreiche Gesundheitsleistungen. Ihr Verwaltungssitz liegt in Hamburg; sie ist bundesweit tätig ohne regionale Untergliederung – ein Vorteil für Versicherte, die den Wohnort wechseln.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die TK-Pflegekasse zuständig. Die TK akzeptiert Anträge postalisch, über ihr Onlineportal „TK-App" und in einigen Fällen per gesicherter E-Mail. Dennoch empfiehlt VARD aus Rechtssicherheitsgründen den postalischen Einschreibe-Versand, der den Eingangsnachweis lückenlos dokumentiert – besonders wichtig bei rückwirkenden Anträgen.
Die TK ist bekannt für strukturierte Bearbeitungsprozesse. Die typische Bearbeitungszeit liegt bei 4–5 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen. Die häufigsten Ablehnungsgründe bei TK-Anträgen sind: unklare Abgrenzung zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege (was die Pflegegeldhalbierung beeinflusst), fehlende Nachweise über die tatsächliche Abwesenheit der Hauptpflegeperson, und Kostennachweise, die nicht alle erforderlichen Angaben enthalten (Datum, Stundenzahl, Betrag, Unterschrift).
Das TK-spezifische Formular für Verhinderungspflege unterscheidet sich in Aufbau und Feldbezeichnungen leicht von denen anderer Pflegekassen. VARD kennt die aktuell gültigen TK-Formulare und füllt diese korrekt aus. Besonders bei der Angabe des Verhinderungsgrunds (Urlaub, Krankheit, Beruf etc.) und der exakten Zeiträume sind TK-konforme Formulierungen wichtig.
Rückwirkende Anträge bei der TK sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung ist, dass Sie im Antragszeitraum bei der TK versichert waren (Versicherungswechsel prüfen) und Belege über die Ersatzpflegekosten vorlegen können. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.
Das Jahresbudget bei der TK beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht mit getrennten Töpfen (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum.
Die TK bietet außerdem kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an – unabhängig von VARD. Die TK-Pflegekasse ist unter 0800 285 85 85 erreichbar. VARD ergänzt dieses Angebot: Wir übernehmen die gesamte bürokratische Abwicklung des VP-Antrags und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die TK; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
4–5 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der TK, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 4–5 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die TK den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
VARD übernimmt die gesamte Antragstellung bei der TK für Sie: Formularausfüllung, Unterlagenprüfung und Direktversand. Sie müssen lediglich Ihre Daten in unser Formular eingeben – alles weitere erledigen wir.
Die TK-Pflegekasse benötigt das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über die Ersatzpflege (Rechnungen, Quittungen) und ggf. eine Bescheinigung der Hauptpflegeperson über ihre Abwesenheit. VARD listet alle erforderlichen Unterlagen auf.
Ja. Die TK überweist die bewilligte Summe auf das von Ihnen angegebene Konto. VARD fragt Ihre IBAN im Antragsprozess ab und gibt sie korrekt weiter.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Wichtig: Sie müssen im Antragszeitraum bei der TK versichert gewesen sein und nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege gehabt haben.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der TK, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei TK startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung