Pflegekasse SBK · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege bei der SBK

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit hoher Kundenzufriedenheit. Ihre Pflegekasse bearbeitet Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. VARD unterstützt SBK-Versicherte vollständig.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Antragsbearbeitung

4–6 Wochen

Adresse

Heimeranstr. 31, 80339 München

Direktversand

✓ inklusive

Was bei der SBK gilt.

Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der SBK bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.

Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der SBK.

Voraussetzungen und wie wir helfen.

Bei der SBK

Das brauchen Sie

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Häusliche Pflege im Inland
  • Hauptpflegeperson vorübergehend nicht verfügbar
  • Tatsächliche Ersatzpflegekosten entstanden und belegt

VARD

Das übernehmen wir

  • SBK-konformer Antrag wird automatisch erstellt
  • Vollständige Unterlagen für die SBK-Pflegekasse in München
  • Schnelle Bearbeitung dank vollständiger Ersteinreichung
  • Keine Vorabkosten – 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Besonderheiten bei der SBK.

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit Sitz in München, die aus der Betriebskrankenkasse des Siemens-Konzerns hervorging. Sie steht heute allen Versicherungspflichtigen offen. Mit rund 600.000 Versicherten und einer sehr hohen Kundenzufriedenheit (regelmäßig in Rankings ganz vorn) gilt sie als eine der besten deutschen Krankenkassen.

Für Verhinderungspflege-Anträge ist die SBK-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das SBK-Kundenportal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg für maximale Rechtssicherheit – der lückenlose Eingangsnachweis ist bei rückwirkenden Anträgen entscheidend.

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei SBK-Anträgen sind: fehlende oder unvollständige Angaben zum Verhinderungszeitraum (präzise Start- und Enddaten müssen angegeben werden), Kostennachweise ohne alle erforderlichen Felder (Name, Adresse, Datum, Stundenzahl, Betrag, Unterschrift der Ersatzpflegeperson), fehlendes Nachweis über die Verhinderung der Hauptpflegeperson, und Anträge für Zeiträume, in denen der Pflegegrad noch nicht formell festgestellt war. VARD prüft alle Punkte systematisch.

Die SBK ist bekannt für strukturierte und schnelle Bearbeitungsprozesse. Vollständige Anträge werden typischerweise in 3–5 Wochen bearbeitet. VARD verfolgt den Antragsstatus und informiert Sie über die Entscheidung. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Rückwirkende SBK-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: SBK-Versicherung im Antragszeitraum und nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.

Das Jahresbudget bei der SBK beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und erstellt alle Unterlagen vollständig. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die SBK; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

3–4 Wochen

Typische Dauer, bis die SBK über einen Antrag auf Verhinderungspflege entscheidet.

Häufige Ablehnungsgründe

Darauf achtet die Kasse

  • Fehlende Angaben zum genauen Zeitraum der Verhinderung
  • Kosten wurden nicht durch Originalbelege nachgewiesen
  • Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson nicht klar dokumentiert
  • Anspruchsfrist abgelaufen (außerhalb der Antragsfrist, also älter als das Vorjahr)

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an die SBK. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Nach dem Antrag.

Liegt der Antrag bei der SBK, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 3–4 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei einer Bewilligung überweist die SBK den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Ihre Rechte gegenüber der Kasse.

§ 84 SGG

Widerspruch

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und ohne Kosten.

§ 25 SGB X

Akteneinsicht

Sie dürfen Ihre Akte bei der SBK einsehen — hilfreich, um eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Aufsicht

Beschwerde

Bundesweite Kassen beaufsichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Kontakt zur SBK.

Adresse

Heimeranstr. 31, 80339 München

Häufige Fragen zur SBK

Mit VARD online. Wir erstellen und senden den Antrag direkt an die SBK-Pflegekasse.

Antragsformular, Belege der Ersatzpflege und Pflegegradnachweis.

4–6 Wochen. VARD hält Sie auf dem Laufenden.

Ja, für 2025 und 2026. Ihren Anspruch berechnet unser Rechner kostenlos.

Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.

Ihr Antrag an die SBK.

In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der SBK, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.

Antrag bei SBK starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung