Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die KNAPPSCHAFT ist eine besondere Sozialversicherungseinrichtung mit eigener Pflegekasse. Sie bearbeitet Verhinderungspflege-Anträge nach denselben gesetzlichen Grundlagen wie alle anderen Pflegekassen. VARD kennt die Besonderheiten der KNAPPSCHAFT und stellt Ihren Antrag korrekt und vollständig.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Knappschaft, 44781 Bochum
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der KNAPPSCHAFT.
Bei der KNAPPSCHAFT
VARD
Die KNAPPSCHAFT ist eine der ältesten Sozialversicherungseinrichtungen Deutschlands mit Wurzeln im deutschen Bergbau des Mittelalters. Sie vereint als einzige Einrichtung Deutschlands Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unter einem Dach und hat ihren Verwaltungssitz in Bochum. Ursprünglich ausschließlich für Bergleute zuständig, steht sie heute auch anderen Berufsgruppen offen.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die KNAPPSCHAFT-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das KNAPPSCHAFT-Online-Portal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg für maximale Rechtssicherheit – der lückenlose Eingangsnachweis ist bei rückwirkenden Anträgen besonders wichtig.
Die KNAPPSCHAFT hat als ehemalige Bergbau-Einrichtung einige Besonderheiten: Manche ihrer Versicherten haben spezielle Bergbau-bezogene Versicherungszeiten (Knappschaftsrente, Bergmannsrente), die bei der Antragstellung korrekt berücksichtigt werden müssen. Für die Verhinderungspflege selbst gelten jedoch dieselben bundesweit einheitlichen Regelungen nach § 39 SGB XI.
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei KNAPPSCHAFT-Anträgen sind: unvollständige Angaben zu Ersatzpflegeperson und Kosten, fehlende klare Abgrenzung zwischen Verhinderungspflege und stationärer Pflege, Antrag beim falschen Sachbearbeiter eingereicht (die KNAPPSCHAFT hat mehrere Abteilungen), und bei Bergbau-Versicherten: fehlende Nachweise über Sonderversicherungszeiten. VARD kennt diese Besonderheiten und stellt Anträge korrekt und vollständig zusammen.
Die Bearbeitungszeit bei der KNAPPSCHAFT liegt typischerweise bei 5–7 Wochen – etwas länger als bei anderen Pflegekassen, da die Verwaltungsstruktur historisch gewachsen ist. VARD überwacht den Antragsstatus und hakt nach, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
Rückwirkende KNAPPSCHAFT-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: Sie waren im Antragszeitraum bei der KNAPPSCHAFT versichert und können Belege über die Ersatzpflegekosten vorlegen. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.
Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen. Die Servicegebühr von 10 % fällt erst nach erfolgreicher Erstattung durch die KNAPPSCHAFT an.
Bearbeitungszeit
5–7 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der KNAPPSCHAFT, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 5–7 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die KNAPPSCHAFT den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
Über VARD: Formular online ausfüllen, wir erstellen und senden den Antrag direkt an die KNAPPSCHAFT-Pflegekasse. Schnell und fehlerfrei.
Das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über Ersatzpflegekosten und Angaben zum Pflegegrad. VARD listet alle Dokumente auf.
Gesetzlich vorgeschrieben: 4 Wochen. In der Praxis 4–6 Wochen. VARD verfolgt den Status und informiert Sie.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Sie benötigen Belege der Ersatzpflegekosten.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der KNAPPSCHAFT, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei KNAPPSCHAFT startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung