Pflegekasse KNAPPSCHAFT · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege bei der KNAPPSCHAFT

Die KNAPPSCHAFT ist eine besondere Sozialversicherungseinrichtung mit eigener Pflegekasse. Sie bearbeitet Verhinderungspflege-Anträge nach denselben gesetzlichen Grundlagen wie alle anderen Pflegekassen. VARD kennt die Besonderheiten der KNAPPSCHAFT und stellt Ihren Antrag korrekt und vollständig.

Ältere Frau am Tisch, die ihre Tasche packt

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Antragsbearbeitung

4–6 Wochen

Adresse

Knappschaft, 44781 Bochum

Direktversand

✓ inklusive

Was bei der KNAPPSCHAFT gilt.

Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.

Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der KNAPPSCHAFT.

Voraussetzungen und wie wir helfen.

Bei der KNAPPSCHAFT

Das brauchen Sie

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Häusliche Pflege (keine Heimunterbringung)
  • Vorübergehende Verhinderung der Hauptpflegeperson
  • Kostennachweise durch die Ersatzpflegeperson

VARD

Das übernehmen wir

  • KNAPPSCHAFT-spezifisches Formular korrekt ausgefüllt
  • Erfahrung mit den Besonderheiten der KNAPPSCHAFT-Pflegekasse
  • Direktversand nach Bochum mit allen erforderlichen Anlagen
  • Zwei Pakete: 30 € einmalig oder Abrechnung erst nach der Entscheidung

Besonderheiten bei der KNAPPSCHAFT.

Die KNAPPSCHAFT ist eine der ältesten Sozialversicherungseinrichtungen Deutschlands mit Wurzeln im deutschen Bergbau des Mittelalters. Sie vereint als einzige Einrichtung Deutschlands Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unter einem Dach und hat ihren Verwaltungssitz in Bochum. Ursprünglich ausschließlich für Bergleute zuständig, steht sie heute auch anderen Berufsgruppen offen.

Für Verhinderungspflege-Anträge ist die KNAPPSCHAFT-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das KNAPPSCHAFT-Online-Portal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg für maximale Rechtssicherheit – der lückenlose Eingangsnachweis ist bei rückwirkenden Anträgen besonders wichtig.

Die KNAPPSCHAFT hat als ehemalige Bergbau-Einrichtung einige Besonderheiten: Manche ihrer Versicherten haben spezielle Bergbau-bezogene Versicherungszeiten (Knappschaftsrente, Bergmannsrente), die bei der Antragstellung korrekt berücksichtigt werden müssen. Für die Verhinderungspflege selbst gelten jedoch dieselben bundesweit einheitlichen Regelungen nach § 39 SGB XI.

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei KNAPPSCHAFT-Anträgen sind: unvollständige Angaben zu Ersatzpflegeperson und Kosten, fehlende klare Abgrenzung zwischen Verhinderungspflege und stationärer Pflege, Antrag beim falschen Sachbearbeiter eingereicht (die KNAPPSCHAFT hat mehrere Abteilungen), und bei Bergbau-Versicherten: fehlende Nachweise über Sonderversicherungszeiten. VARD kennt diese Besonderheiten und stellt Anträge korrekt und vollständig zusammen.

Die Bearbeitungszeit bei der KNAPPSCHAFT liegt typischerweise bei 5–7 Wochen – etwas länger als bei anderen Pflegekassen, da die Verwaltungsstruktur historisch gewachsen ist. VARD überwacht den Antragsstatus und hakt nach, wenn keine Rückmeldung erfolgt.

Rückwirkende KNAPPSCHAFT-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: Sie waren im Antragszeitraum bei der KNAPPSCHAFT versichert und können Belege über die Ersatzpflegekosten vorlegen. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.

Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen. Die Servicegebühr von 10 % fällt erst nach erfolgreicher Erstattung durch die KNAPPSCHAFT an.

Bearbeitungszeit

5–7 Wochen

Typische Dauer, bis die KNAPPSCHAFT über einen Antrag auf Verhinderungspflege entscheidet.

Häufige Ablehnungsgründe

Darauf achtet die Kasse

  • Fehlende Nachweise über die Bergbau-Versicherungszeit (bei besonderen KNAPPSCHAFT-Versicherten)
  • Unvollständige Angaben zu Ersatzpflegeperson und Kosten
  • Keine klare Abgrenzung zwischen Verhinderungspflege und stationärer Pflege
  • Antrag beim falschen Sachbearbeiter eingereicht

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an die KNAPPSCHAFT. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Nach dem Antrag.

Liegt der Antrag bei der KNAPPSCHAFT, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 5–7 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei einer Bewilligung überweist die KNAPPSCHAFT den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Ihre Rechte gegenüber der Kasse.

§ 84 SGG

Widerspruch

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und ohne Kosten.

§ 25 SGB X

Akteneinsicht

Sie dürfen Ihre Akte bei der KNAPPSCHAFT einsehen — hilfreich, um eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Aufsicht

Beschwerde

Bundesweite Kassen beaufsichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Kontakt zur KNAPPSCHAFT.

Adresse

Knappschaft, 44781 Bochum

Häufige Fragen zur KNAPPSCHAFT

Über VARD: Formular online ausfüllen, wir erstellen und senden den Antrag direkt an die KNAPPSCHAFT-Pflegekasse. Schnell und fehlerfrei.

Das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über Ersatzpflegekosten und Angaben zum Pflegegrad. VARD listet alle Dokumente auf.

Gesetzlich vorgeschrieben: 4 Wochen. In der Praxis 4–6 Wochen. VARD verfolgt den Status und informiert Sie.

Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Sie benötigen Belege der Ersatzpflegekosten.

Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.

Ihr Antrag an die KNAPPSCHAFT.

In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der KNAPPSCHAFT, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.

Antrag bei KNAPPSCHAFT starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung