Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Die hkk ist eine Krankenkasse mit Sitz in Bremen und starkem Fokus auf günstigen Beiträgen und guten Leistungen. Ihre Pflegekasse bearbeitet Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. VARD unterstützt hkk-Versicherte vollständig bei der Antragstellung.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Antragsbearbeitung
4–6 Wochen
Adresse
Contrescarpe 151, 28195 Bremen
Direktversand
✓ inklusive
Die Regeln stehen im Gesetz, nicht in der Satzung — bei der hkk bekommen Sie genauso viel wie bei jeder anderen Pflegekasse.
Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen. Budget, Höchstdauer und Fristen sind bundesweit gleich.
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Jahresbudget von bis zu 3.539 €, die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegediensten und nicht verwandten Personen das volle Budget.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur bis zum Ende des Folgejahres — Einsätze aus 2025 also bis zum 31.12.2026. Das Budget eines Jahres lässt sich nicht ins nächste mitnehmen. 2025 und 2026 reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein; für jedes Jahr entsteht ein eigener Antrag auf dem Formular der hkk.
Bei der hkk
VARD
Die hkk Krankenkasse hat ihren Sitz in Bremen und ist bundesweit tätig. Mit rund 890.000 Versicherten gehört sie zu den mittelgroßen gesetzlichen Krankenkassen. Die hkk ist bekannt für niedrige Zusatzbeiträge, gute Leistungen und eine transparente Kommunikation mit ihren Versicherten.
Für Verhinderungspflege-Anträge ist die hkk-Pflegekasse zuständig. Anträge werden postalisch und über das hkk-Kundenportal entgegengenommen. VARD nutzt den postalischen Einschreibe-Weg, um Eingang und Fristen lückenlos zu dokumentieren.
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei hkk-Anträgen sind: unvollständige Kostennachweise (fehlende Unterschrift, fehlendes Datum, fehlende Stundenzahl), fehlende oder fehlerhafte Angaben zum Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson, Doppelantrag für VP und KZP im selben Zeitraum (nur eines von beiden ist für denselben Zeitraum möglich), und Anträge für Zeiträume, in denen kein anerkannter Pflegegrad vorlag. VARD prüft alle Anträge systematisch auf diese Punkte.
Ein wichtiger Aspekt bei der hkk: Die hkk hat eine sehr transparente Kommunikation. Bei Rückfragen zur Vollständigkeit des Antrags meldet sich die hkk direkt beim Antragsteller. VARD begleitet diesen Prozess und beantwortet Rückfragen von der hkk direkt – damit Sie nicht selbst in der Korrespondenz stehen.
Die Bearbeitungszeit bei der hkk liegt typischerweise bei 3–5 Wochen für vollständige Anträge. VARD überwacht den Status und informiert Sie über die Entscheidung der hkk. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Rückwirkende hkk-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Voraussetzung: hkk-Versicherung im Antragszeitraum und nachweisbare Kosten für Verhinderungspflege. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft.
Das Jahresbudget bei der hkk beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die hkk; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
3–5 Wochen
Häufige Ablehnungsgründe
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Liegt der Antrag bei der hkk, beginnt dort die Bearbeitung — typischerweise 3–5 Wochen. Fordert die Kasse etwas nach, etwa Belege oder Angaben zur Ersatzpflegeperson, beantworten wir das im Paket „Wir machen alles“ für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Bei einer Bewilligung überweist die hkk den Betrag direkt auf Ihr Konto. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht — beraten lassen können Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
§ 84 SGG
§ 25 SGB X
Aufsicht
Mit VARD online: Formular ausfüllen, wir erstellen den Antrag und senden ihn direkt an die hkk-Pflegekasse. Kein Aufwand für Sie.
Das Verhinderungspflege-Budget ist gesetzlich einheitlich geregelt – bei der hkk gilt dasselbe Budget wie bei allen anderen Pflegekassen: bis zu 3.539 € ab 01.07.2025.
Laut Gesetz 4 Wochen, in der Praxis oft 4–6 Wochen. VARD informiert Sie über den Stand.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Voraussetzung: hkk-Versicherung im betreffenden Zeitraum und entsprechende Belege.
Ab dem 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Rückwirkende Anträge für Zeiträume vor dem 01.07.2025 werden nach dem alten Recht bearbeitet (VP: 1.685 €, KZP-Transfer optional). VARD berechnet automatisch, welche Regelung für Ihren Zeitraum gilt.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 84 SGG) innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Im Paket „Wir machen alles“ fällt bei einer Ablehnung die Bearbeitungspauschale von 30 € an; den Widerspruch selbst übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
In 15 Minuten ausgefüllt — auf dem Formular der hkk, mit Ihrer Unterschrift, direkt an die Kasse.
Antrag bei hkk startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung