Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Brandenburg umgibt die Hauptstadt Berlin und hat eine ländlich geprägte Bevölkerung mit wachsendem Pflegebedarf. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD unterstützt Brandenburger Familien bei der Antragstellung.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Brandenburg für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
[01]
[02]
[03]
Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Brandenburg umgibt die Bundeshauptstadt Berlin als Ring-Bundesland und hat eine überwiegend ländliche Bevölkerungsstruktur. Mit rund 2,5 Millionen Einwohnern ist es eines der bevölkerungsärmsten Bundesländer Deutschlands. Die demografische Entwicklung ist besonders herausfordernd: Viele junge Menschen sind in die Städte (insbesondere Berlin) abgewandert, während ältere Bevölkerungsteile in den ländlichen Regionen zurückgeblieben sind.
Die AOK Nordost ist die dominante regionale Pflegekasse in Brandenburg und Berlin. Daneben ist die IKK Brandenburg und Berlin eine regionale Innungskrankenkasse für beide Länder, sowie TK, BARMER, DAK und weitere bundesweit tätige Kassen aktiv. VARD kennt alle in Brandenburg aktiven Pflegekassen und stellt Anträge korrekt zu.
Eine wichtige Besonderheit für Brandenburg: In ländlichen Regionen (Prignitz, Uckermark, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin) sind professionelle Pflegedienste deutlich seltener als im Berliner Umland. Angehörige übernehmen hier sehr häufig die Verhinderungspflege. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze für den jeweiligen Pflegegrad und optimiert die Erstattung.
Für VP-Anträge in Brandenburg gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Keine brandenburgischen Sonderregelungen. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €).
Rückwirkende brandenburgische VP-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft. VARD berechnet das korrekte Budget und erstellt alle Unterlagen vollständig. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die brandenburgische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja. § 39 SGB XI ist bundesweit einheitlich. Alle Brandenburger Pflegekassen zahlen das gesetzliche Budget.
AOK Nordost, TK, BARMER, IKK Brandenburg und Berlin und weitere.
4–6 Wochen. VARD verfolgt den Status.
Ja, für 2025 und 2026. VARD prüft Ihre Situation.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Brandenburg startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung