Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Verhinderungspflege ist hier wie überall bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Familien in NRW, das volle Jahresbudget von bis zu 3.539 € zu erhalten – ohne Papierkram.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in NRW für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Die Pflegelandschaft in NRW ist entsprechend vielfältig: Neben der AOK Nordwest (zuständig für den Nordwestteil) und der AOK Rheinland/Hamburg (für den Rheinland-Teil) sind TK, BARMER, DAK, IKK classic, KNAPPSCHAFT, Novitas BKK und viele weitere Pflegekassen aktiv.
Für NRW-Versicherte ist die korrekte Identifikation der zuständigen Pflegekasse besonders wichtig: Die Region NRW ist auf zwei AOK-Regionen aufgeteilt. Wer im westfälischen Teil wohnt (z. B. Dortmund, Bielefeld, Münster), ist bei der AOK Nordwest; wer im rheinischen Teil lebt (z. B. Köln, Düsseldorf, Aachen), ist bei der AOK Rheinland/Hamburg. VARD identifiziert die korrekte Kasse automatisch anhand des Wohnorts.
NRW verfügt über ein bundesweit vorbildliches Netz von Pflegestützpunkten (PSP) in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Diese bieten kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an – ergänzend zur Verhinderungspflege. VARD konzentriert sich auf die vollständige Antragstellung und Auszahlung des VP-Budgets.
Die KNAPPSCHAFT mit Sitz in Bochum ist in NRW besonders präsent, da viele ehemalige Bergleute im Ruhrgebiet bei der KNAPPSCHAFT versichert sind. VARD kennt die spezifischen Besonderheiten der KNAPPSCHAFT-Pflegekasse und stellt Anträge entsprechend korrekt zusammen.
Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für rückwirkende Anträge vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). Rückwirkende NRW-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum.
In NRW gibt es besonders viele pflegende Angehörige im Ruhrgebiet und den ehemaligen Bergbauregionen, die unter erhöhter Pflegebelastung stehen. VARD unterstützt NRW-Familien bei der vollständigen und korrekten VP-Antragstellung – kassenspezifisch und mit direktem Einschreibe-Versand. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Nein. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich in § 39 SGB XI geregelt. Alle Pflegekassen in NRW zahlen das gleiche gesetzliche Budget.
Alle großen gesetzlichen Pflegekassen sind in NRW tätig: AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, TK, BARMER, DAK, IKK classic, Knappschaft und viele mehr.
Ja, das Land NRW bietet über die Pflegeberatungsstellen (§ 7a SGB XI) kostenlose Pflegeberatung an. Diese ist jedoch getrennt von der Verhinderungspflege und ergänzt sie.
Gesetzlich 4 Wochen, praktisch 4–6 Wochen – wie bundesweit üblich. VARD verfolgt den Status Ihres Antrags.
Ja, rückwirkend für 2025 und 2026 mit entsprechenden Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Nordrhein-Westfalen startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung