Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege in Bayern

In Bayern leben über 4 Millionen Menschen im pflegefähigen Alter. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt – alle bayerischen Pflegekassen sind verpflichtet, das Jahresbudget von bis zu 3.539 € zu erstatten. VARD hilft bayerischen Familien, diesen Anspruch ohne Bürokratieaufwand geltend zu machen.

Ältere Frau und ihr Sohn schauen gemeinsam aufs Smartphone

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Gilt in Bayern für

Alle Pflegekassen

Pflegegrade

2 – 5

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Bayern ist mit über 13 Millionen Einwohnern und einer Fläche von 70.550 km² das flächengrößte und bevölkerungsreichste Flächenbundesland Deutschlands. Der Freistaat hat eine stark ausgeprägte Pflegeinfrastruktur: Die AOK Bayern ist die größte regionale Pflegekasse, daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK classic und zahlreiche Betriebs- und Ersatzkassen aktiv.

Verhinderungspflege ist in Bayern wie bundesweit nach § 39 SGB XI geregelt. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniert aus VP und KZP). Es gibt keine bayerischen Sonderregelungen für das VP-Budget – alle Pflegekassen in Bayern sind verpflichtet, das gesetzliche Budget zu gewähren.

Eine echte bayerische Besonderheit: Der Freistaat Bayern zahlt zusätzlich zum bundesweiten Pflegegeld ein ergänzendes bayerisches Pflegegeld (Bayerisches Pflegegeld nach dem AGSG) für Pflegebedürftige, die häuslich versorgt werden. Diese Landesleistung ist von der Verhinderungspflege vollständig getrennt und kann parallel beansprucht werden. VARD informiert Sie über alle kombinierbaren Ansprüche.

Bayern verfügt über ein dichtes Netz an Pflegestützpunkten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten. Diese Beratung ergänzt die Verhinderungspflege, ersetzt sie aber nicht. VARD konzentriert sich auf die vollständige Antragstellung und Auszahlung des VP-Budgets.

Für rückwirkende Anträge in Bayern gilt dieselbe Antragsfrist wie bundesweit. Wenn Sie in Bayern im ersten Halbjahr 2025 Verhinderungspflege bezahlt haben, ohne einen Antrag zu stellen, können Sie diese Kosten jetzt noch erstatten lassen. VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum.

Die AOK Bayern hat eine besondere regionale Struktur mit Bezirksstellen in allen bayerischen Regierungsbezirken. VARD kennt die regionalen Ansprechpartner und sendet Anträge direkt an die richtige AOK-Bayern-Bezirksstelle – ohne dass Sie sich mit der regionalen Gliederung beschäftigen müssen.

VARD übernimmt für bayerische Familien die gesamte VP-Antragstellung: von der Prüfung des Anspruchs über die Erstellung der Unterlagen bis zur Nachverfolgung beim Versand. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die bayerische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ja. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich in § 39 SGB XI geregelt. Es gibt keine bayerischen Sonderregelungen – alle Pflegekassen in Bayern zahlen das gesetzlich festgelegte Budget.

Alle gesetzlichen Pflegekassen, die in Bayern tätig sind: AOK Bayern, Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK, IKK classic und viele weitere. VARD kennt die Ansprechpartner und Prozesse aller bayerischen Pflegekassen.

Laut Gesetz 4 Wochen, in der Praxis oft 4–6 Wochen. VARD verfolgt den Status Ihres Antrags und hakt bei Bedarf nach.

Ja, Bayern bietet zusätzliche Landesleistungen wie das bayerische Pflegegeld für nicht-professionell Versorgte. Diese sind jedoch von der bundesweit geregelten Verhinderungspflege getrennt. VARD informiert Sie über alle Ansprüche.

Ja, rückwirkend für 2025 und 2026. Voraussetzung: Sie hatten Pflegegrad 2–5 im Antragszeitraum und können Belege vorlegen.

Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.

Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

Antrag in Bayern starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung