Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in ganz Europa. Der Pflegebedarf ist entsprechend hoch. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Familien in Sachsen-Anhalt, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Ältere Frau und ihr Sohn schauen gemeinsam aufs Smartphone

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Gilt in SA für

Alle Pflegekassen

Pflegegrade

2 – 5

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Sachsen-Anhalt hat mit einem Durchschnittsalter von über 47 Jahren eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in Europa. Der demografische Wandel ist in keinem anderen deutschen Bundesland so deutlich spürbar: Eine starke Abwanderung vor allem junger Menschen nach der Wiedervereinigung hat dazu geführt, dass heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung im Pflegealter ist. Der Pflegebedarf ist entsprechend hoch.

Die AOK Sachsen-Anhalt ist die dominierende regionale Pflegekasse im Land mit einem großen Marktanteil. Daneben sind TK, BARMER, DAK und weitere bundesweit tätige Kassen aktiv. VARD kennt die spezifischen Formulare und Ansprechpartner der AOK Sachsen-Anhalt und stellt Anträge direkt an die richtige Stelle.

In Sachsen-Anhalt ist die Versorgung mit professionellen Pflegediensten regional sehr unterschiedlich: In Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau ist das Angebot gut; in ländlichen Kreisen wie dem Altmarkkreis Salzwedel, Stendal oder Anhalt-Bitterfeld deutlich geringer. Angehörige übernehmen hier besonders häufig die Verhinderungspflege. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze und optimiert die Erstattung.

Für VP-Anträge in Sachsen-Anhalt gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €).

Sachsen-Anhalt hat eine auffällig hohe Rate nicht gestellter VP-Anträge. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf das Jahresbudget haben, oder scheuen den bürokratischen Aufwand. VARD macht es einfach: Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und begleiten bis zur Auszahlung.

Rückwirkende SA-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die sachsen-anhaltische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ja, bundesweit einheitlich. Alle Pflegekassen in Sachsen-Anhalt sind zur Zahlung des gesetzlichen Budgets verpflichtet.

AOK Sachsen-Anhalt, TK, BARMER, DAK und weitere gesetzliche Kassen.

4–6 Wochen. VARD begleitet den gesamten Prozess.

Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.

Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.

Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

Antrag in Sachsen-Anhalt starten

Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung