Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Sachsen-Anhalt hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in ganz Europa. Der Pflegebedarf ist entsprechend hoch. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Familien in Sachsen-Anhalt, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in SA für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Sachsen-Anhalt hat mit einem Durchschnittsalter von über 47 Jahren eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in Europa. Der demografische Wandel ist in keinem anderen deutschen Bundesland so deutlich spürbar: Eine starke Abwanderung vor allem junger Menschen nach der Wiedervereinigung hat dazu geführt, dass heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung im Pflegealter ist. Der Pflegebedarf ist entsprechend hoch.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist die dominierende regionale Pflegekasse im Land mit einem großen Marktanteil. Daneben sind TK, BARMER, DAK und weitere bundesweit tätige Kassen aktiv. VARD kennt die spezifischen Formulare und Ansprechpartner der AOK Sachsen-Anhalt und stellt Anträge direkt an die richtige Stelle.
In Sachsen-Anhalt ist die Versorgung mit professionellen Pflegediensten regional sehr unterschiedlich: In Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau ist das Angebot gut; in ländlichen Kreisen wie dem Altmarkkreis Salzwedel, Stendal oder Anhalt-Bitterfeld deutlich geringer. Angehörige übernehmen hier besonders häufig die Verhinderungspflege. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze und optimiert die Erstattung.
Für VP-Anträge in Sachsen-Anhalt gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget aus VP und KZP). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €).
Sachsen-Anhalt hat eine auffällig hohe Rate nicht gestellter VP-Anträge. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf das Jahresbudget haben, oder scheuen den bürokratischen Aufwand. VARD macht es einfach: Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und begleiten bis zur Auszahlung.
Rückwirkende SA-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die sachsen-anhaltische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, bundesweit einheitlich. Alle Pflegekassen in Sachsen-Anhalt sind zur Zahlung des gesetzlichen Budgets verpflichtet.
AOK Sachsen-Anhalt, TK, BARMER, DAK und weitere gesetzliche Kassen.
4–6 Wochen. VARD begleitet den gesamten Prozess.
Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Sachsen-Anhalt startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung