Pflegereform 2025 · bis zu 3.539 € im Jahr

Verhinderungspflege in Berlin

Berlin als Bundeshauptstadt hat eine vielfältige Bevölkerungsstruktur mit steigendem Pflegebedarf. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt – alle Berliner Pflegekassen zahlen das volle Budget. VARD hilft Berliner Familien, bis zu 3.539 € zu erhalten.

Ältere Frau und ihr Sohn schauen gemeinsam aufs Smartphone

Jahresbudget (ab 01.07.2025)

3.539 €

Gilt in Berlin für

Alle Pflegekassen

Pflegegrade

2 – 5

VARD-Servicegebühr

10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

Ihr Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.

Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.

In drei Schritten zur Erstattung.

Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.

[01]

Formular ausfüllen

Rund 15 Minuten, auf jedem Gerät. Wir fragen nur, was die Kasse wirklich braucht — Unterschrift digital.

[02]

Wir senden den Antrag

Auf dem Formular Ihrer Kasse, unterschrieben, direkt an Ihre Pflegekasse. Im Paket „Wir machen alles“ fassen wir bis zum Bescheid nach.

[03]

Geld erhalten

Die Kasse überweist auf Ihr Konto. Einmalpreis: 30 € einmalig vorab — oder 10 % erst nach der Entscheidung.

Unsere Pakete — wählen Sie Ihre Option

Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.

Einmalpreis

30 €

Einmalig, nach dem Ausfüllen

  • Schritt-für-Schritt Antragstool
  • Formular Ihrer Pflegekasse wird ausgefüllt
  • Wir senden es direkt an Ihre Pflegekasse
  • Zahlung per Karte, PayPal & mehr
  • Keine weiteren Gebühren
Für 30 € beantragen

Wir machen alles

+ Empfohlen
0 €

+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung

  • Vollständige Antragstellung durch uns
  • Versand an Ihre Pflegekasse
  • Nachfassen bei der Kasse bis zum Bescheid
  • Keine Vorabkosten
  • Abrechnung erst nach der Entscheidung
Antrag starten

Wichtige Hinweise für Ihren Antrag.

Berlin ist als Bundeshauptstadt und Stadtstaat gleichzeitig die größte Stadt Deutschlands (3,7 Millionen Einwohner) und ein eigenständiges Bundesland. Die Bevölkerungsstruktur ist sehr divers: neben einer jungen städtischen Bevölkerung gibt es in vielen Bezirken einen wachsenden Anteil älterer, pflegebedürftiger Menschen – insbesondere in Bezirken wie Spandau, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf.

Die Pflegekassenlandschaft in Berlin ist vielfältig: Die AOK Nordost ist die größte regionale Kasse, daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK Brandenburg und Berlin (eine gemeinsame Kasse für Berlin und Brandenburg) sowie viele weitere bundesweit tätige Kassen aktiv. VARD kennt alle Berliner Pflegekassen und stellt Anträge direkt an die richtige Stelle.

Berlin als Metropole hat eine sehr hohe Dichte professioneller Pflegedienste – Berliner Familien haben dadurch gute Möglichkeiten, das volle VP-Budget (bis zu 3.539 €) für professionelle Ersatzpflege zu nutzen, ohne auf die Angehörigen-Obergrenze begrenzt zu sein. VARD hilft, den richtigen Pflegedienst zu finden und den VP-Antrag entsprechend zu stellen.

Berlin verfügt über Pflegestützpunkte in allen 12 Bezirken, die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten. Die Berliner Pflegehotline (030 800 224 422) bietet zudem landesweite telefonische Pflegeberatung an. Diese Angebote sind von der Verhinderungspflege getrennt und ergänzen sie.

Rückwirkende Berliner VP-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen.

VARD übernimmt für Berliner Familien die vollständige VP-Antragstellung: kassenspezifisch, mit direktem Einschreibe-Versand und Begleitung bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die Berliner Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.

Was nach dem Antrag passiert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.

Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.

Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Vier Irrtümer, die Familien Geld kosten.

„Das gibt es nur mit einem Pflegedienst.“

Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse bis zum doppelten Pflegegeld, plus belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall.

„Die sechs Monate Vorpflegezeit gelten noch.“

Nicht mehr. Seit dem 01.07.2025 ist die Vorpflegezeit entfallen — Sie können ab Feststellung des Pflegegrads beantragen.

„Das gilt nur, wenn ich in den Urlaub fahre.“

Das Gesetz fasst „Verhinderung“ bewusst weit: Urlaub, Krankheit, Kur, Beruf, ein Termin — jeder nachvollziehbare Grund zählt.

„Ich brauche alles auf Papier.“

Den Antrag unterschreiben Sie bei uns digital, auf dem Formular Ihrer Pflegekasse. Belege heben Sie auf — die Kasse fordert sie an, wenn sie sie sehen will.

Häufige Fragen

Ja. § 39 SGB XI ist bundesweit einheitlich. Alle Berliner Pflegekassen sind zur Auszahlung des Budgets verpflichtet.

AOK Nordost, TK, BARMER, DAK, IKK Brandenburg und Berlin und weitere.

4–6 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus.

Ja, für 2025 und 2026. Ihren Anspruch berechnet unser Rechner kostenlos.

Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.

Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.

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Einmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung