Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands mit einer älter werdenden ländlichen Bevölkerung. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Familien in Schleswig-Holstein, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in SH für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands, zwischen Nord- und Ostsee gelegen, mit einer Bevölkerung von rund 3 Millionen Menschen. Das Land ist überwiegend ländlich geprägt – neben den Städten Kiel (Landeshauptstadt), Lübeck und Flensburg gibt es viele kleine Gemeinden und landwirtschaftlich geprägte Kreise. Mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung steigt der Pflegebedarf kontinuierlich.
Die AOK Nordwest ist die dominante regionale Pflegekasse in Schleswig-Holstein und Westfalen. Daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK Nord (speziell für den nördlichen Bereich) und weitere Kassen aktiv. VARD kennt alle in Schleswig-Holstein aktiven Pflegekassen und stellt Anträge direkt an die richtige Stelle.
Eine wichtige Besonderheit für Schleswig-Holstein: In ländlichen Regionen (Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg) ist das Netz professioneller Pflegedienste weniger dicht als in städtischen Gebieten. Angehörige übernehmen hier deutlich häufiger die Verhinderungspflege. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze (2 × monatliches Pflegegeld pro Pflegegrad) und optimiert die Erstattung für diese häufige Konstellation.
Für VP-Anträge in Schleswig-Holstein gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €).
Rückwirkende SH-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Welche Zeiträume noch offen sind, zeigt unser Formular: Es bietet nur Jahre an, deren Frist noch läuft. VARD berechnet das korrekte Budget und erstellt alle Unterlagen vollständig. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die SH-Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, § 39 SGB XI gilt für alle Pflegekassen bundesweit, auch in Schleswig-Holstein.
AOK Nordwest, TK, BARMER, IKK Nord und weitere.
4–6 Wochen. VARD begleitet den Prozess.
Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Schleswig-Holstein startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung