Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Hamburg ist eine der bekanntesten deutschen Städte und ein eigenständiges Bundesland. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt – auch alle Hamburger Pflegekassen sind verpflichtet, das Budget von bis zu 3.539 € auszuzahlen. VARD hilft Hamburger Familien, diesen Anspruch durchzusetzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Hamburg für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Hamburg ist als Stadtstaat die zweitgrößte Stadt Deutschlands mit rund 1,9 Millionen Einwohnern und gleichzeitig ein eigenständiges Bundesland. Als Metropole und Hafen- sowie Handelsstadt hat Hamburg eine diverse Bevölkerungsstruktur. Der Anteil älterer Menschen wächst – insbesondere in Bezirken wie Wandsbek, Bergedorf und Harburg steigt der Pflegebedarf.
Die Pflegekassenlandschaft in Hamburg ist besonders vielfältig: Die AOK Rheinland/Hamburg ist die größte regionale Kasse (gemeinsam für Hamburg und Teile Nordrhein-Westfalens), daneben sind TK, BARMER, DAK, HEK (Hanseatische Krankenkasse mit Sitz in Hamburg), hkk (ebenfalls mit Bezug zur Hansestadt) und viele weitere aktiv. VARD kennt alle Hamburger Pflegekassen und deren spezifische Antragsprozesse.
Eine wichtige Besonderheit für Hamburg: Die Stadt hat eine sehr hohe Dichte professioneller Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Das erleichtert die Nutzung des vollen VP-Budgets (bis zu 3.539 €) für professionelle Ersatzpflege, da keine Angehörigen-Obergrenze gilt. VARD hilft, das Budget optimal für professionelle Dienste einzusetzen.
Hamburg bietet über Pflegestützpunkte in allen 7 Bezirken kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Zusätzlich gibt es das Hamburger Pflegenetz als städtisches Informations- und Vermittlungsangebot. Diese Angebote ergänzen die Verhinderungspflege, ersetzen sie aber nicht.
Für VP-Anträge in Hamburg gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD übernimmt für Hamburger Familien die vollständige Antragstellung mit direktem Einschreibe-Versand. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, bundesweit einheitlich. Alle Hamburger Pflegekassen sind zur Zahlung des gesetzlichen Budgets verpflichtet.
AOK Rheinland/Hamburg, TK, BARMER, HEK, hkk und weitere.
4–6 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus.
Ja, für 2025 und 2026 mit entsprechenden Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Hamburg startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung