Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Sachsen hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in Deutschland, was den Pflegebedarf besonders hoch macht. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt – auch in Sachsen. VARD hilft sächsischen Familien, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Sachsen für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Sachsen hat mit seinem überdurchschnittlich hohen Anteil älterer Bevölkerung einen besonders hohen Pflegebedarf. Der Freistaat ist eines der Bundesländer mit der ältesten demografischen Struktur in ganz Deutschland. Entsprechend hoch ist der Anteil pflegebedürftiger Menschen und die Belastung für pflegende Angehörige.
Die dominante Pflegekasse in Sachsen ist die AOK PLUS – sie ist eine gemeinsame regionale Pflegekasse für Sachsen und Thüringen mit Verwaltungssitz in Dresden und Erfurt. Dies ist eine besondere Konstellation, da eine einzige AOK-Kasse für zwei Bundesländer zuständig ist. Daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK classic und weitere Kassen aktiv.
Verhinderungspflege ist in Sachsen wie bundesweit nach § 39 SGB XI geregelt. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Keine sächsischen Sonderregelungen – alle Pflegekassen in Sachsen sind verpflichtet, das gesetzliche Budget zu gewähren.
Für VP-Anträge bei der AOK PLUS (Sachsen) ist es wichtig, den sächsischen Bezirk anzugeben, da die AOK PLUS für beide Bundesländer zuständig ist. VARD adressiert Anträge korrekt an die sächsische Zuständigkeitsstelle der AOK PLUS und vermeidet dadurch Verwechslungen und Weiterleitungen.
In ländlichen Regionen Sachsens (Erzgebirge, Oberlausitz, Vogtland) übernehmen Angehörige häufig die Verhinderungspflege, da professionelle Pflegedienste dort weniger dicht gesät sind. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze (2 × monatliches Pflegegeld) und optimiert die Erstattung für diese häufige Konstellation.
Rückwirkende sächsische VP-Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). VARD berechnet automatisch das korrekte Budget für Ihren Antragszeitraum und stellt alle Unterlagen vollständig zusammen. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja. § 39 SGB XI gilt für alle Pflegekassen in Deutschland, auch in Sachsen.
AOK PLUS (Sachsen/Thüringen), TK, BARMER, DAK, IKK classic und weitere.
4–6 Wochen. VARD begleitet den gesamten Prozess.
Ja, für 2025 und 2026 mit entsprechenden Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Sachsen startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung