Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Thüringen – das grüne Herz Deutschlands – hat eine zunehmend ältere Bevölkerung. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Thüringer Familien, das volle Budget von bis zu 3.539 € bei der Pflegekasse abzurufen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt in Thüringen für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Thüringen – das grüne Herz Deutschlands – liegt geografisch im Zentrum Deutschlands und hat rund 2,1 Millionen Einwohner. Das Land hat durch Abwanderung und niedrige Geburtenraten eine zunehmend ältere Bevölkerungsstruktur mit überdurchschnittlichem Pflegebedarf. Die Pflege wird in Thüringen besonders häufig von Familienmitgliedern übernommen.
Die dominante Pflegekasse in Thüringen ist die AOK PLUS – eine gemeinsame regionale Pflegekasse für Sachsen und Thüringen mit Verwaltungssitz in Dresden und Erfurt. Diese Gemeinschaftsstruktur bedeutet, dass Anträge thüringischer Versicherter an die zuständige Thüringen-Stelle der AOK PLUS gesendet werden müssen. Daneben sind TK, BARMER, DAK und weitere Kassen aktiv.
Für VP-Anträge in Thüringen bei der AOK PLUS ist es wichtig, die thüringische Zuständigkeit klar anzugeben. VARD adressiert Anträge korrekt und vermeidet Verwechslungen zwischen der sächsischen und der thüringischen AOK-PLUS-Zuständigkeit.
In ländlichen Regionen Thüringens (Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Hildburghausen, Sonneberg) sind professionelle Pflegedienste weniger verfügbar als in städtischen Gebieten (Erfurt, Jena, Weimar, Gera). Angehörige übernehmen hier häufig die Verhinderungspflege. VARD berechnet die korrekte Angehörigen-Obergrenze und optimiert die Erstattung.
Für VP-Anträge in Thüringen gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich.
VARD übernimmt für Thüringer Familien die vollständige VP-Antragstellung: kassenspezifisch mit korrekter AOK-PLUS-Adressierung, direktem Einschreibe-Versand und Begleitung bis zur Auszahlung. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, § 39 SGB XI gilt für alle Pflegekassen bundesweit, auch in Thüringen.
AOK PLUS (Sachsen/Thüringen), TK, BARMER, DAK und weitere.
4–6 Wochen. VARD begleitet den Prozess.
Ja, für 2025 und 2026. VARD prüft Ihre Situation.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Thüringen startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung