Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands mit einer industriell geprägten Geschichte. Verhinderungspflege ist bundesweit einheitlich nach § 39 SGB XI geregelt. VARD hilft Saarländer Familien, das Budget von bis zu 3.539 € zu nutzen.

Jahresbudget (ab 01.07.2025)
3.539 €
Gilt im Saarland für
Alle Pflegekassen
Pflegegrade
2 – 5
VARD-Servicegebühr
10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Wer pflegt, darf auch mal ausfallen. Dann zahlt die Pflegekasse die Person, die einspringt.
Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen das Recht auf eine Auszeit. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus — durch Urlaub, Krankheit, Beruf oder einen anderen Anlass —, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch haben alle, die zu Hause mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Ersatzpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt — egal, wer sie übernimmt.
Springt ein Pflegedienst oder eine nicht verwandte Person ein, steht das volle Budget zur Verfügung. Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) oder Menschen aus dem Haushalt zahlt die Kasse bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld, zuzüglich belegter Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Rückwirkend geht es seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026) nur noch bis zum Ende des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt: Einsätze aus 2025 bis zum 31.12.2026. Beide offenen Jahre reichen Sie bei uns in einem Durchgang ein.
Geführt. Unterschrieben. Direkt eingereicht.
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Einmal zahlen und der Antrag geht raus — oder alles in unsere Hände legen, bis die Pflegekasse entschieden hat.
Einmalpreis
Einmalig, nach dem Ausfüllen
Wir machen alles
+ Empfohlen+ 10 % der Erstattung bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung
Das Saarland ist mit rund 1 Million Einwohnern das kleinste Flächenland Deutschlands. Es liegt im Südwesten des Landes, grenzt an Frankreich und Luxemburg und hat eine industriell geprägte Geschichte (Kohle und Stahl). Der demografische Wandel ist im Saarland besonders spürbar: Das Land hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen in Westdeutschland und einen entsprechend hohen Pflegebedarf.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist die dominierende regionale Pflegekasse – sie ist eine Gemeinschaftskasse für das Saarland und Rheinland-Pfalz. Daneben sind TK, BARMER, DAK, IKK Südwest und weitere Kassen aktiv. VARD kennt die spezifischen Formulare und Ansprechpartner für das Saarland und stellt Anträge korrekt an die saarländische Zuständigkeitsstelle der AOK.
Eine Besonderheit für das Saarland: Die industrielle Geschichte des Landes hat dazu geführt, dass viele ältere Saarländer bei branchenbezogenen Kassen (z. B. BKKs aus der Stahl- und Chemieindustrie) versichert sind. VARD kennt die Antragswege aller im Saarland aktiven Kassen – unabhängig ob AOK, Ersatz- oder Betriebskasse.
Das Saarland bietet über sein Netz von Pflegestützpunkten in allen Landkreisen kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Diese ergänzt die Verhinderungspflege, ist aber vollständig davon getrennt.
Für VP-Anträge im Saarland gelten bundesweit einheitliche Regelungen nach § 39 SGB XI. Das Jahresbudget beträgt seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 € (kombiniertes Budget). Für Zeiträume vor dem 01.07.2025 gilt das alte Recht (VP: 1.685 €, optionaler KZP-Transfer: bis 843 €). Rückwirkende Anträge sind für 2025 und 2026 möglich. VARD übernimmt die vollständige Antragstellung für saarländische Familien. Die Servicegebühr beträgt 10 % der Erstattung durch die saarländische Pflegekasse; lehnt die Kasse ab, berechnen wir 30 € Bearbeitungspauschale. Vorabkosten fallen nicht an.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beginnt dort die Bearbeitung. Je nach Kasse dauert das meist vier bis acht Wochen. Vollständige Anträge gehen schneller durch — deshalb fragt unser Formular alles ab, was die Kasse braucht, und setzt Ihre Unterschrift direkt ins Kassenformular.
Im Paket „Wir machen alles“ bleiben wir dran: Wir beantworten Rückfragen der Kasse zum Antrag, fassen nach und sagen Ihnen Bescheid, sobald eine Entscheidung da ist. Im Paket Einmalpreis endet unser Auftrag mit dem Versand, die Kasse schreibt Ihnen direkt.
Die Kasse überweist den bewilligten Betrag auf Ihr Konto. Im Paket „Wir machen alles“ berechnen wir danach 10 %, bei Ablehnung 30 € Bearbeitungspauschale — im Paket Einmalpreis bleibt es bei den 30 €. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Beraten lassen können Sie sich dazu kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Ja, bundesweit einheitlich. Alle Pflegekassen im Saarland sind zur Auszahlung des gesetzlichen Budgets verpflichtet.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, TK, BARMER, IKK Südwest und weitere.
4–6 Wochen. VARD verfolgt den Antragsstatus.
Ja, für 2025 und 2026 mit Belegen.
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die zur Krankenkasse gehörende Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). VARD identifiziert die zuständige Kasse für Sie und sendet den Antrag direkt an die richtige Stelle – ohne Behördengang.
Bundesweit einheitlich: ausgefülltes Antragsformular, Pflegegradnachweis, Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson (mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift) sowie ggf. Nachweis der Verhinderung (AU-Bescheinigung, Urlaubsnachweis). VARD prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Offizielle Quellen
Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Wir füllen das Formular Ihrer Pflegekasse aus und senden es unterschrieben ab.
Antrag in Saarland startenEinmalpreis: 30 € einmalig · Wir machen alles: 10 % bei Bewilligung, 30 € bei Ablehnung